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Nach der Zahlung prüft der von dir ausgewählte Arzt deine Angaben und entscheidet, ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis in deinem Fall sinnvoll ist. Eine Behandlungsanfrage inklusive der Ausstellung eines Privatrezepts – falls medizinisch indiziert – kostet 9,95€ pro Anfrage.
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Nach der erfolgreichen Konsultation mit dem Arzt erhältst du – sofern medizinisch indiziert – dein Rezept, das direkt und ausschließlich digital an die Apotheke deiner Wahl übermittelt wird.
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Sicherheit und Vertraulichkeit stehen bei uns an erster Stelle. Deine persönlichen Daten und Rezepte werden bei uns mit modernsten Sicherheitsstandards geschützt und ausschließlich für die Abwicklung deiner Bestellung verwendet. So kannst du dich darauf verlassen, dass deine Informationen in sicheren Händen sind.
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Kosten Erstverschreibung | 9,95 € | 14,20 € | 25,22 € | 14,99 € | 18,90 € |
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Bei welchen Erkrankungen kann medizinisches Cannabis helfen?

Migräne
Cannabis wird in einigen Fällen als mögliche Option zur Linderung von Migränesymptomen diskutiert, insbesondere bei chronischen Schmerzen oder Übelkeit, wenn andere Behandlungen nicht wirksam sind.

Chronische Schmerzen
Bei chronischen Schmerzen kann Cannabis unter bestimmten Umständen als ergänzende Behandlungsoption betrachtet werden, insbesondere wenn herkömmliche Therapien nicht infrage kommen oder unwirksam sind.

Depressionen
Bei Depressionen wird Cannabis immer öfter als zusätzliche Behandlungsoption in untersucht, insbesondere wenn andere Methoden keine ausreichende Wirkung zeigen. Da die Wirkung individuell unterschiedlich ist, sollte die Anwendung stets unter ärztlicher Kontrolle erfolgen.

Anorexie
Cannabis wird im Zusammenhang mit Anorexie eine positive Wirkung nachgesagt, da es in bestimmten Fällen helfen kann, den Appetit anzuregen und das allgemeine Wohlbefinden zu fördern. Insbesondere bei Patientinnen und Patienten, die Schwierigkeiten haben, ausreichende Nahrungsmengen zu sich zu nehmen, könnte es eine ergänzende Option darstellen

ADHS
Cannabis wird gelegentlich als unterstützende Option bei der Behandlung von ADHS diskutiert, da es laut einigen Betroffenen positive Effekte erzielen und herkömmliche Behandlungsmethoden ergänzen kann.

Schlafstörung
Studien haben gezeigt, dass Cannabis in einigen Fällen helfen kann, Schlafstörungen zu lindern, insbesondere bei chronischen Beschwerden oder Begleitsymptomen wie Schmerzen.

Legalisierung & Rechtliche Aspekte
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Die Pflanze gilt nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Diese Gesetzesänderung bringt auch wichtige Neuerungen im Bereich des medizinischen Cannabis mit sich: Ärztinnen und Ärzte haben nun größeren Handlungsspielraum, um Cannabis-basierte Medikamente oder Blüten zu verschreiben, insbesondere wenn andere Therapieoptionen unwirksam sind oder nicht infrage kommen. Durch den Wegfall der strengen BtMG-Regularien wird der Zugang für Patientinnen und Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen erleichtert, während der bürokratische Aufwand für medizinisches Fachpersonal und Apotheken deutlich reduziert wird. Trotz der Vereinfachung bleibt medizinisches Cannabis ein verschreibungspflichtiges Medikament, das nur von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verordnet werden kann. Über Weed.de hast du die Möglichkeit, bequem online deine gewünschte Cannabissorte auszuwählen und Preise zu vergleichen. Zudem kannst du eine Behandlung anfragen und dich von unseren Partnerärztinnen und Partnerärzten individuell beraten lassen. Nach einer erfolgreichen Verschreibung erhältst du ein digitales Rezept, das direkt an eine Apotheke deiner Wahl weitergeleitet werden kann. Dein Medikament wird anschließend diskret bis nach Hause geliefert.

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FAQ
Wie kann ich über Weed.de Cannabis-Patient werden?
Um Cannabis-Patient zu werden, startest du einfach die Behandlungsanfrage direkt auf dieser Seite. Du füllst zunächst einen medizinischen Fragebogen aus. Ein erfahrener Partnerarzt von Weed.de prüft danach deine Angaben und stellt dir bei entsprechender Eignung ein Rezept aus.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Cannabis-Rezept zu erhalten?
Du solltest eine Erkrankung wie chronische Schmerzen, Migräne, ADHS oder Schlafstörungen haben, bei der eine Behandlung mit Cannabis infrage kommt. Wenn andere Therapien bisher nicht ausreichend geholfen haben, prüft der Arzt, ob eine Cannabis-Therapie für dich geeignet ist.
Wie läuft die Behandlung und der Rezept-Prozess ab?
Nach dem Ausfüllen des Fragebogens und der Bezahlung der Gebühr erhältst du zeitnah eine Rückmeldung von deinem gewählten Arzt. Bei positiver Beurteilung erhältst du ein digitales Rezept, das du direkt an eine Apotheke deiner Wahl weiterleiten kannst. Einen Preisvergleich für dein Produkt findest du natürlich auch hier bei uns.
Kann ich bei Weed.de meine bevorzugte Apotheke und konkrete Cannabissorte auswählen?
Ja, du kannst auf Weed.de aus über 230 Apotheken deutschlandweit wählen, inklusive Live-Bestand und Preisvergleich. Außerdem findest du detaillierte Informationen zu allen verfügbaren Cannabissorten, damit du die für dich passende Variante zusammen mit deinem Arzt zusammen findest.
Was passiert, wenn bei mir keine Indikation für medizinisches Cannabis vorliegt?
Sollte der ausgewählte Arzt nach Prüfung feststellen, dass keine medizinische Notwendigkeit für Cannabis besteht, erhältst du dazu eine Rückmeldung, du zahlst dann lediglich die Bearbeitungsgebühr für die Anfrage, weitere Kosten entstehen nicht.
¹Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich, sondern nur unter der Voraussetzung, dass je nach Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist, sofern anerkannte berufliche Standards im Sinne von § 630a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, ärztlichen Erfahrung, die zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlich sind und sich in der Praxis bewährt haben) eingehalten werden. Weed.de ist eine Serviceplattform für Patienten, Ärzte und Apotheken. Weed.de selbst ist kein Anbieter medizinischer Leistungen, insbesondere kein Arzt, kein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) und keine Apotheke. Ärztinnen und Ärzte können nach einer Behandlung elektronische Rezepte gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen ausstellen. Patienten können die verschriebenen Rezepte bei einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Elektronische Privatrezepte müssen vollständig vom Patienten selbst bezahlt werden.