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Patient und Apotheke

Weed.de zielt darauf ab, die Informationslücke zwischen medizinischen Cannabis-Patienten und Apotheken zu schließen.

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Finden oder gefunden werden

Weed.de listet Apotheken aus ganz Deutschland auf. Der Vorteil für Patienten besteht darin, dass sie mithilfe unserer interaktiven Suche und interaktiven Karte leicht Apotheken identifizieren und deren Produktliste einsehen können. Dies ermöglicht es Apotheken, Kunden über ihren Standort und ihr Sortiment zu informieren und zu erreichen.

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Reservierung nutzen

Keine komplizierten Formulare, Telefonate oder Zeitbeschränkungen mehr nötig. Mit unserem einfachen und effektiven Reservierungsführer kannst du deine verschriebenen Medikamente in nur 4 einfachen Schritten reservieren.Die Apotheken werden sofort benachrichtigt und können mit nur einem einfachen Klick deine Reservierungsanfrage bestätigen.

1
Identifizieren und reservieren
Verwende unsere Produktliste oder Apothekenliste, um dein Produkt zu suchen, zu filtern und zu identifizieren und starte dann den Reservierungsführer.
2
BtM-Rezept hochladen
Lade ein Bild oder Scan deines Originalrezepts hoch, damit die Apotheke bestätigen kann, dass das benötigte Medikament vorrätig ist.
3
Wähle zwischen Abholung oder Lieferung
Du kannst der Apotheke mitteilen, ob sie dir die Produkte liefern oder du sie selbst abholen möchtest.
4
Verfolge den Live-Status
Du kannst den Status deiner Reservierungsanfrage live auf deiner persönlichen Reservierungsseite verfolgen. Du profitierst von Live-Status-Updates und Benachrichtigungen, die den Prozess optimieren.
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Lieferung

Wenn du möchtest, dass dir deine verschriebenen Medikamente von einer Apotheke geliefert werden, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Wenn die Apotheke deine Reservierung bestätigt hat, musst du dein Originalrezept per Post an die Apotheke senden. Ein Mitarbeiter der Apotheke wird das Originalrezept validieren und dann kann die Lieferung beginnen.

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Apotheke 🤝 Patient

Gemäß dem Grundsatz der Eigenverantwortung gemäß § 7 des Apothekengesetzes ist die Apotheke in erster Linie für den Bestellvorgang verantwortlich. Unser Reservierungsleitfaden dient lediglich als Orientierungs- und Informationsinstrument und ist keine Partei im Prozess.

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Pflicht zur Aufklärung des Patienten

Apotheken müssen ihrer Beratungspflicht gegenüber dem Patienten nachkommen und eine Zustellung per Kurier darf nicht erfolgen, wenn ein Informations- oder Beratungsbedarf zur sicheren Anwendung des Arzneimittels besteht, der nur durch persönliche Auskunft oder Beratung durch einen Apotheker erfolgen kann.

In der Praxis könnten Apotheken ihren Kunden erlauben, sich vor der Bestellung (telefonisch) von der Apotheke pharmazeutisch beraten zu lassen oder der Kurier bietet vor der Abgabe des Arzneimittels eine Beratung durch das pharmazeutische Personal an (z. B. über ein mitgeführtes Smartphone/Telefon).

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FAQ

1

Was passiert mit meinen Daten aus dem Reservierungsleitfaden?

Wenn Sie den Reservierungsleitfaden ausgefüllt haben, ohne als Benutzer angemeldet zu sein, werden Ihre Daten automatisch aus unserer Datenbank gelöscht, sobald die Apotheke Ihre Reservierung als geschlossen markiert. Wenn Sie unsere Website als eingeloggter Benutzer nutzen, wird Ihre Reservierung in Ihrem Dashboard gespeichert und Sie können die Daten mit sofortiger Wirkung behalten oder löschen!

2

Brauche ich ein Originalrezept vom Arzt?

Ja, es ist in jedem Fall ein Originalrezept eines zugelassenen Arztes erforderlich.

3

Wer stellt das Arzneimittel zur Verfügung? Die Apotheke oder Weed.de?

Weed.de tritt lediglich als Plattformbetreiber auf und ist selbst kein Vertragspartner für die Lieferung von Produkten. Ein Kaufvertrag über ein Arzneimittel kommt zwischen der jeweiligen Apotheke und dem Patienten erst nach pharmazeutischer Prüfung der Bestellung durch die Apotheke zustande.

4

Wie wird das Arzneimittel geliefert?

Der Versand von Arzneimitteln (einschließlich Betäubungsmitteln) ist auf zwei Wegen möglich: entweder für eine Apotheke mit Versandhandelserlaubnis nach § 11a ApoG oder für Apotheken im Wege des Kurierdienstes nach § 17 Abs. 2 gesendet. 1 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

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Rechtliche und medizinische Informationen zu den Informationen auf dieser Website

Es ist uns wichtig, gut recherchierte und informative Inhalte anbieten zu können. Bitte beachte jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Informationsübermittlung und nicht um eine konkrete Handlungsempfehlung handelt. Zudem ersetzen unsere Artikel keinen Arztbesuch. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten musst du vor der Einnahme mit deinem Arzt besprechen. Denn das Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).