
Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Erkenntnisse
- Das Baurecht für Cannabis Social Clubs ist derzeit für viele Gründer ein Problem. Denn nicht das Cannabisgesetz selbst verhindert die Eröffnung der Clubs, sondern die Frage, welche Räume für den legalen Grow überhaupt genutzt werden dürfen.
- Viele Bauämter wissen nicht, wie sie Anbauvereinigungen einordnen sollen, und stufen sie als Gewerbe ein, was die Genehmigung erschwert.
- Dazu kommt, dass abhängig vom Bundesland (oder auch der Stadt), in dem der Club eröffnen möchte, unterschiedliche Ämter zuständig sind und unterschiedliche Regeln gelten.
- Selbst bei kleinen Vereinen mit wenig Mitgliedern scheitert die Eröffnung häufig an der Umgebung, am Gebäude selbst oder an den Vorgaben wie beispielsweise dem Brandschutz.
- Es müssen länderübergreifend realistische Regeln und Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Clubs nicht nur auf dem Papier bestehen können, sondern auch in der Realität.
Die Anbauvereine galten als eine der großen Hoffnungen für den legalen Anbau und Erwerb von Cannabis durch die Teillegalisierung in Deutschland. Doch das Baurecht für Cannabis Social Clubs erschwert den Gründern ihr Vorhaben, einen solchen Club zu eröffnen. Denn es fehlt vielerorts an geeigneten Räumen und an realistischen Vorgaben. Dadurch entsteht eine widersprüchliche Situation: Der Gesetzgeber erlaubt den gemeinschaftlichen Anbau in der Theorie, doch in der Praxis verhindert das Baurecht häufig den tatsächlichen Betrieb.
Während Fragen des Vereinsrechts und der Voraussetzungen für einen Cannabis-Club vergleichsweise klar geregelt sind, entscheidet in der Praxis das Bauamt über Erfolg oder Scheitern des Projekts, oft durch eine fehlende Einordnung im Bauplanungsrecht (1).
Dieser Beitrag zeigt, warum die Legalisierung durch das Baurecht für Cannabis Social Clubs blockiert wird nicht wie geplant ausgeführt werden kann, welche Vorschriften konkret greifen und welche Anpassungen notwendig sind, damit der legale Anbau endlich flächendeckend starten kann.
Wie blockiert das Baurecht die Eröffnung von Anbauvereinen?

Wenn wir uns das Baurecht für Cannabis Social Clubs anschauen, geht es vor allem um eine zentrale Frage: Welche Gebäude dürfen für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis überhaupt genutzt werden?
In der Praxis betrifft das fast ausschließlich bestehende Immobilien wie ehemalige Gewerberäume, Lagerhallen, Werkstätten oder leer stehende Gebäude. Natürlich könnte auch ein Gebäude für den Club neu gebaut werden, doch das ergibt wirtschaftlich wenig Sinn.
Das Cannabisgesetz selbst regelt das Baurecht nicht und gibt auch keine Sonderregelung vor. Damit bleibt das Baurecht für Cannabis Social Clubs vollständig im Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen, was derzeit noch zu erheblichen Unsicherheiten führt.
- Das Problem, wodurch das Baurecht viele Eröffnungen blockiert, ist, dass es an einer Nutzungskategorie für Anbauvereine fehlt.
- Die jeweiligen Ämter müssen die Clubs deshalb bestehenden Kategorien zuordnen, die das Recht für Wohnhäuser, Werkstätten, Läden, usw. regeln, die für Anbauvereine nicht passend sind.
- Rechtlich gesehen muss jede Nutzung einem fest definierten Zweck zugeordnet werden, wie beispielsweise Wohnen, Gewerbe oder soziale Einrichtungen.
- Der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis ist den gegebenen Voraussetzungen kaum logisch zuzuordnen.
- Daher werden die Clubs in der Praxis häufig als Gewerbebetriebe eingeordnet, was umfangreiche Anforderungen und Voraussetzungen in Bezug auf Brandschutz, Stellplätze und bauliche Ausstattung bedeutet.
- Ferner handelt es sich durch den Anbau, die Verarbeitung und die Lagerung nicht um einen klassischen Verein, was die Kategorisierung zusätzlich erschwert.
Die baurechtlichen Hindernisse und Hürden
Die größten Hindernisse und Hürden im Baurecht für Cannabis Social Clubs sind nicht das Gesetz selbst, sondern eher das bestehende Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Bisher wurde dieBaunutzungsverordnung (BauNVO) nicht auf die Anbauvereine ausgelegt und führt damit teilweise zu unnötigen Anforderungen (2).
Die baurechtliche Nutzungskategorie
Cannabis Social Clubs dürfen laut Gesetz keinen Gewinn erzielen und sind damit eigentlich als nicht gewerbliche Vereine zu betrachten. Doch im Bauplanungsrecht gibt es diese Form der Nutzung für Gebäude offiziell nicht. Daher werden die Clubs oft doch als klassische Gewerbebetriebe eingestuft.
Erforderliche Nutzungsänderung bei Bestandsgebäuden
Soll ein bestehendes Gebäude für einen Anbauverein genutzt werden, wird in der Regel eine Nutzungsänderung verlangt. Da die bisher genehmigte Nutzung meist nicht mit einem Cannabis-Anbauverein vergleichbar ist, ist der Ausgang solcher Verfahren stark vom Einzelfall, der Planungslage und der zuständigen Behörde abhängig.
Baurechtliche Einordnung der Anbauflächen
Unabhängig von der Erlaubnis nach dem Cannabisgesetz müssen Anbauflächen bauordnungs- und bauplanungsrechtlich eingeordnet werden. Diese Einordnung bestimmt, welche technischen, strukturellen und behördlichen Anforderungen gelten und ob eine Genehmigung grundsätzlich möglich ist.
Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen

Je nach Einstufung der Nutzung ergeben sich umfangreiche Vorgaben zu Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen, baulicher Trennung sowie zu behördlichen Prüf- und Abnahmepflichten. Diese Anforderungen unterscheiden sich zudem je nach Bundesland.
Gebietstypen nach Baunutzungsverordnung (BauNVO)
In reinen und allgemeinen Wohngebieten sind Cannabis Social Clubs in der Regel unzulässig. Misch- oder Gewerbegebiete kommen zwar grundsätzlich infrage, sind jedoch häufig kostenintensiv, räumlich begrenzt oder für Vereine nur schwer zugänglich.
Stellplatzpflichten als zusätzliche Hürde
Auch bei überwiegend vereinsinterner Nutzung können Stellplatznachweise verlangt werden. Diese Anforderungen bestehen oft unabhängig von der tatsächlichen Mitgliederzahl oder Nutzungsintensität und führen dazu, dass insbesondere innerstädtische Standorte faktisch ausscheiden.
Da es das aktuelle Cannabisgesetz bislang nicht lange gibt, und es die Gründer der Anbauvereine im Allgemeinen schwer haben, fehlen die Präzedenzfälle, an denen sich zukünftige Gründer orientieren könnten.
Das Baurecht für Cannabis Social Clubs im Bundesländer-Vergleich
Wie das Baurecht für Cannabis Social Clubs ausgelegt und angewendet wird, hängt stark davon ab, in welchem Bundesland und in welcher Kommune der Antrag gestellt wird. Einige Kommunen versuchen, die Gründungsmitglieder zu unterstützen und bestehende Spielräume zu nutzen, während andere das Gesetz streng auslegen und keine Kompromisse eingehen.
- In Bayern etwa trifft es die Antragsteller oft besonders hart, während einzelne Städte in Nordrhein-Westfalen offen für pragmatische Lösungen sind und eine kooperative Beratung anbieten (3). Diese Beispiele zeigen die enorme Spannweite in der Verwaltungspraxis.
- Das bedeutet also, dass ein Antrag mit einem gut ausgearbeiteten Konzept in einem Bundesland die Genehmigung zum Anbau erhalten kann und evtl. mit dem gleichen Antrag in einem anderen Bundesland scheitert.
Solange das Baurecht für Cannabis Social Clubs bundesweit nicht einheitlich ausgelegt ist, bleiben Unsicherheit und erschwerte Bedingungen bestehen.Du möchtest einen Cannabis Social Club gründen? Wir zeigen dir wie!
Genehmigungsverfahren und typische Ablehnungsstellen
Das Verfahren zur Genehmigung beginnt meist mit einer Bauvoranfrage, die klären soll, ob das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. Bereits in dieser frühen Phase kommt es häufig zu negativen Rückmeldungen.
Typische Verfahrensschritte sind:
- Vorprüfung durch das Bauamt
- Einordnung der Nutzung
- Abgleich mit Bebauungsplan oder BauNVO
- Prüfung von Brandschutz und Stellplätzen
- Entscheidung über Genehmigung oder Ablehnung
Die Anträge werden größtenteils aufgrund der geplanten Nutzung (Cannabisanbau) oder des Standorts des Gebäudes abgelehnt. Im Falle einer Ablehnung könnten die Gründer zwar mit einer Klage vorgehen, doch das ist bei einer Ermessensentscheidung wie in diesem Fall oft schwierig und erfordert in der Regel die Expertise eines spezialisierten Rechtsanwalts (4).
Gibt es dennoch Handlungsspielräume für Gründer?

Ja, die gibt es. Im Allgemeinen ist die Gründung eines Anbauvereins mit viel Zeit, Kosten und Mühe verbunden. Das wirkt auf viele potenzielle Gründer zu Recht abschreckend, jedoch gibt es Spielräume und Möglichkeiten, um zumindest die baurechtlichen Hürden zu meistern.
Diese Möglichkeiten sehen wie folgt aus:
- Räume mieten, die bereits eine Gewerbegenehmigung haben.
- Auf landwirtschaftliche Hallen oder Gebäude zurückgreifen, die etwas außerhalb eines Ortes liegen
- Kommunale, leer stehende Gebäude auf Zeit nutzen
- Mobile Anbaumöglichkeiten, wie beispielsweise mit einem Container
Da die Clubs oft wie klassische Gewerbebetriebe baurechtlich eingestuft werden, kommen höhere Anforderungen ins Spiel, die für klassische Vereinsräume nicht gelten. Dadurch können sich die Genehmigungsverfahren über Monate ziehen, spezielle Gutachten sind notwendig und ausgeklügelte Brandschutz- und Sicherheitssysteme werden ebenfalls verlangt. Das alles bedeutet einen erhöhten Kosten- und Zeitfaktor, was für manche Projekte das Ende bedeutet, noch bevor der erste Samen in die Erde gekommen ist.
Darum sollte das Baurecht reformiert werden
Wenn die Clubs mehr sein sollen, als eine Theorie, dann bedarf es klarer Regeln, fester Leitlinien und einer austauschenden Kommunikation zwischen den Ländern und Kommunen. Das wiederum ergibt aber nur Sinn, wenn gleiches Recht für alle gilt und eine einheitliche Einstufung der Anbauvereine in eine für sie passende und vielleicht sogar neu geschaffene Kategorie inklusive notwendiger Vorlagen erfolgt. Damit können Unsicherheiten genommen und im Allgemeinen Erleichterung geschaffen werden. Solche Anpassungen würden nicht nur Vereinen helfen, sondern auch den Behörden selbst.
Was könnte den Gründern der Anbauvereine noch helfen?
Das Baurecht für die Cannabis Social Clubs ist sowohl für die Behörden, als auch für die Gründer der Clubs ein absolutes Novum. Was hier wichtig und eine absolute Hilfe sein kann:
- Von Anfang an eine offene und wertschätzende Kommunikation zwischen den beiden Parteien. So lassen sich Unsicherheiten gemeinsam schneller und effektiver klären, sowie lässt sich so ein gutes Verhältnis aufbauen.
- Ansonsten ist es natürlich wichtig, sich so gut wie möglich mit den baurechtlichen Vorgaben auseinanderzusetzen. Je besser man informiert ist, desto einfacher und effektiver kann man in diesem Zusammenhang handeln.
- Außerdem ist es ratsam, sich mit anderen Clubbetreibern in der Region auseinanderzusetzen und sich auszutauschen.
Auf der cannabib findet man verschiedene Interviews mit Clubgründern, die noch in der Gründungsphase sind, oder die bereits ihre ersten Pflanzen geerntet haben, wie derCannabis Club Ganderkesee (5). Sie berichten von ihren Erfahrungen, ihren Learnings und den Stolpersteinen. Dadurch können andere Gründer Fehler vermeiden und realistischer an ihre Anträge herangehen.
Fazit
Das Baurecht für Cannabis Social Clubs zählt aktuell zu einer der größten Hürden, die es für die Gründer, aber auch für die Behörden zu bewältigen gilt. Dabei ist nicht nur das Cannabisgesetz selbst das Problem, sondern die fehlende baurechtliche Einordnung.
Für Gründer bedeutet das lange Verfahren, hohe Kosten und wenig Planungssicherheit. Für eine ernst zu nehmende und aktive Legalisierung müssen diese Punkte eingeordnet und passende Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Aufforderung zum Kauf oder Konsum von Cannabis dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.
Quellen
- Planeco Building. (o. J.). Cannabis Social Club gründen – Voraussetzungen und baurechtliche Hürden.
- Bundesministerium für Gesundheit. (o. J.). FAQ zum Cannabisgesetz.
- ZDFheute. (o. J.). Cannabis Social Clubs: Warum Genehmigungen in der Praxis scheitern.
- Antenne Bayern. (o. J.). Gericht bestätigt Anbau- und Abgabeverbot für Cannabis-Club.
- Grün, M. (o. J.). Cannabis Club Ganderkesee: ein exklusives Interview mit wertvollen Tipps. Cannabib.










