Cannabis Social Club gründen: Alle Regeln zu Anbauvereinigungen

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Wichtigste Erkenntnisse

  • Ab dem ersten Juli dürfen CSCs in Deutschland eröffnet werden.
  • Man benötigt einen eingetragenen Verein und eine Anbauerlaubnis, um einen Cananbis Social Club in Betrieb zu nehmen.
  • Betreiber erwarten zahlreiche Dokumentationspflichten.

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Mit dem Cannabisgesetz wurde am ersten April 2024 Cannabis in einem vorgegebenen Rahmen legalisiert. Seitdem ist nicht nur der Konsum von Cannabis gestattet, sondern auch der Anbau. Und das sogar gemeinschaftlich! Wir schauen uns an, wie Cannabis Social Clubs (CSC) funktionieren und wie man seinen eigenen Verein gründen kann.

Cannabis Social Clubs in Deutschland: Legal Cannabis anbauen?

Am ersten Juli 2024 dürfen Cannabis Social Clubs in ganz Deutschland den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis beginnen. Dieser Zeitpunkt ist bewusst drei Monate nach der Teillegalisierung gewählt, da die Länder Zeit haben sollten, sich auf die Vereinseröffnungen vorzubereiten.

In einer solchen Vereinigung dürfen maximal 500 Mitglieder sein. Zudem sind keine Mehrfachmitgliedschaften in mehreren Vereinen erlaubt. Für die vertretungsberechtigten Gründer gelten nochmal besondere Regeln, was Geschäftsfähigkeit und Zuverlässigkeit angeht. Die Finanzierung soll über Mitgliedsbeiträge erfolgen.

Das Ziel ist es, dass Nutzer fortan hochwertiges Cannabis konsumieren können. Dank EU-Regelungen dürfen keine offiziellen Fachgeschäfte eröffnet werden, sondern nur der Eigenanbau wird in der Gemeinschaft in den Vereinsräumen gestattet. Nebst einer besseren Qualität soll diese Gesetzgebung den Schwarzmarkt eindämmen.

Du kannst mehr zu den Regelungen rund um CSCs in unseren Beiträgen zu diesem Thema erfahren. Hier soll es vorwiegend um die Gründung und Funktionsweise gehen.

Gründung eines Cannabis Social Clubs: Seinen eigenen Verein gründen

Wir wollen möglichst vollständig mit dir durchgehen, was die einzelnen Schritte zur Club-Gründung sind. In erster Linie solltest du ein hervorragendes Verständnis für die rechtliche Lage rund um Cannabis und CSCs haben. Nebst diesem Beitrag hier solltest du weitere Beiträge lesen und bestenfalls fachkundigen Rat einholen, etwa bei spezialisierten Anwälten.

Wir gehen nun zuerst die Vereinsgründung durch. Danach muss der Antrag auf eine Anbaugenehmigung gestellt werden. Anschließend betrachten wir wichtige Aspekte rund um die Räumlichkeiten und das Management der Dokumentationspflichten. Mit diesem Wissen steht dem legalen und gemeinschaftlichen Grow nichts mehr im Weg!

Vereinsgründung: Die Gründungsmitglieder versammeln

Vorab: Wir gehen die Gründung eines CSCs als eingetragenen Verein (e. V.) durch. Vermutlich kann ein CSC auch als eingetragene Genossenschaft (eG) eröffnet werden. Eine eingetragene Genossenschaft ist jedoch an einigen Stellen komplizierter (an manchen auch einfacher) als die Gründung eines Vereins. Daher gehen wir ggf. in einem separaten Beitrag eGs als Cannabis Social Clubs durch.

Unser Vereinsrecht entspringt dem römischen Recht. Schon im alten Rom hat eine Vereinsgründung sieben Mitglieder verlangt, damit bspw. demokratische Prinzipien gewährleistet sind. Sieben Gründungsmitglieder benötigst auch du für deinen Cannabis Social Club im Regelfall. Idealerweise sind Kernkompetenzen aus Wirtschaft, Recht, Finanzen, Pflanzenkultivierung und ggf. weiteren Bereichen unter den Gründungsmitgliedern vertreten. In der Regel veröffentlichen zwei bis drei Gründungsmitglieder einen Aufruf nach weiteren Mitgliedern, um die 7 voll zubekommen.

Sind die sieben Gründungsmitglieder bekannt, versammeln sie sich in der Gründungsversammlung. Hier wird die Vereinssatzung verfasst und der Vorstand gewählt. Diese Versammlung muss natürlich ordentlich protokolliert werden.

Die Satzung enthält wesentliche Aspekte des Vereins, wir empfehlen ganz simpel eine Vorlage aus dem Internet oder vom Anwalt. Aspekte wie Name, Rechte und Pflichten, Vorstand, Mitgliederversammlung, Finanzen und der Zweck des Vereins müssen festgehalten werden. Die Kriterien, welche die Satzung erfüllen muss, bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

In der Gründungsversammlung werden vertretungsberechtigte Personen bzw. der Vorstand ernannt. Oftmals besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister.

Diese Satzung wird zur Vereinsgründung beim zuständigen Amtsgericht bzw. Registergericht eingereicht. Enthalten muss sie im Wesentlichen folgende Formulare:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Satzung in doppelter oder mehrfacher Ausfertigung mit Unterschriften aller Gründungsmitglieder
  • Protokoll der Gründungsversammlung
  • Vorstandsliste

Abschließend sollte man, wenn man steuerlich begünstigte Zwecke verfolgt, die Gemeinnützigkeit des Vereins beim Finanzamt anmelden. Wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkennt, bringt dies steuerliche Vorteile. Entsprechende Formulierungen müssen jedoch bereits in der Satzung festgehalten werden. Anschließend stehen Aspekte wie die Bankkontoeröffnung an.

Sind diese Schritte erfolgreich absolviert, hast du einen eingetragenen Verein.

Growing im Cannabis Club: Die Anbaugenehmigung erhalten

Wenn der Verein gegründet ist, muss noch die Anbaugenehmigung erteilt werden. Das ist nicht allein durch die Vereinsgründung der Fall. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Die vertretungsberechtigten Personen müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein und die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen erfordern.
  • Die Vereinigung muss gewährleisten, dass innerhalb ihres Besitztums befindliches Cannabis, Samen und Stecklinge ausreichend gegen Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt sind.
  • Die Vereinigung muss die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorgaben oder Vorschriften gewährleisten.

Der erste Punkt sieht etwa voraus, dass die Vorstandsmitglieder einen besonderen Background-Check durchlaufen müssen, der die Zuverlässigkeit und Geschäftsfähigkeit bestätigen soll. Lag etwa innerhalb der letzten fünf Jahren eine verurteilte Straftat vor, darf keine Anbauerlaubnis gegeben werden.

Zusammengefasst sind folgende Nachweise und Angaben im Antrag auf Erteilung der Erlaubnis für Cannabisanbau zu hinterlassen:

  • Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung
  • zuständiges Registergericht mit Registernummer der Anbauvereinigung
  • Kontaktdaten der vertretungsberechtigten Personen
  • Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigten, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial haben
  • ein maximal drei Monate vor Antragstellung erteiltes Führungszeugnis sowie ein maximal drei Monate vor Antragstellung erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jede vertretungsberechtigte Person
  • Anzahl Mitglieder der Vereinigung
  • (voraussichtliche) Lage des Besitztums der Vereinigung mit Adressdaten
  • (voraussichtliche) Größe der Anbaufläche
  • (voraussichtlich) angebaute und weitergegebene Menge in Gramm pro Jahr, getrennt nach Marihuana und Haschisch
  • Darlegung der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
  • Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten sowie Nachweise seiner Kenntnisse
  • ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept

Die Bundesländer sind dafür verantwortlich, die Behörde zu benennen, bei welcher dieser Antrag zu stellen ist. Die Erlaubnis ist befristet auf sieben Jahre, nach mindestens fünf Jahren darf der Antrag verlängert werden.

Nun ist die Bürokratie überwunden. Oder doch nicht ganz. Im nächsten Schritt geht es darum, welche Voraussetzungen an die Location gestellt werden und wie die Dokumentation richtig zu verwalten ist. So muss der Anbau streng protokolliert werden, ebenso wie die Abgabe.

Die Wahl der Anbau-Location

Nach der Vereinseintragung werden die meisten erst einmal eine Location suchen. Praktisch ist jedenfalls, dass du keine Location benötigst, um den Verein zu gründen und den Antrag auf Erlaubnis des Anbaus zu stellen. Du musst allerdings Konzepte zum Schutz vorlegen. Folgende Aspekte sind zu beachten:

  • Zugangskontrolle: Es dürfen nur volljährige und registrierte Mitglieder Zutritt erhalten. Türsteher und Ausweiskontrollen sind gefragt.
  • Identitätsprüfung: Zur Sicherheit sollte die Identität jedes Besuchers getestet werden.
  • Jugendschutz: Ausreichend Beratung und Prävention sollten den Jugendschutz gewährleisten.
  • Lagervorschriften: Cannabis muss sicher und geschützt vor dem Zugriff Dritter gelagert werden. Abschließbare Räume, Überwachungskameras und Alarmanlagen sind die Mittel der Wahl.
  • Sicherung der Anbauflächen: Auch die Anbauflächen müssen vor physischem Zugriff gesichert sein, etwa durch Zäune, einbruchsichere Türen oder Alarmsysteme.

Achtung Schwarzmarkt! Besondere Dokumentationspflichten für CSC-Betreiber

Damit der Schwarzmarkt effektiv eingedämmt werden kann, wurden besondere Dokumentationspflichten verabschiedet. Diese sollen insbesondere den Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz gewährleisten. Die Anbauvereinigungen sollen dem Staat jederzeit einen Überblick über den Bestand an Cannabis und Vermehrungsmaterial sowie der Menge an weitergegebenem Cannabis ermöglichen. Folgendes muss dokumentiert werden:

  • Von wo das Vermehrungsmaterial stammt und an wen es in welchen Mengen weitergegeben wird.
  • Wie viel Cannabis an welche Mitglieder abgegeben wird.
  • Wie viel Cannabis geerntet wird.
  • Wie hoch der Bestand ist.

Diese Daten sollen es den Landesbehörden erlauben, zu überprüfen, ob illegales Cannabis in den Umlauf gerät. Eine Überprüfung soll mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei Verstößen wird vollständig oder teilweise die Anbauerlaubnis widerrufen, zudem können Strafvorschriften Geltung finden.

Zusammenfassung: So gründest du deinen eigenen Cannabis Social Club

Das sind im Großen und Ganzen die Infos, die du zur Gründung deines eigenen Cannabis Social Clubs brauchst. Wir fassen die wesentlichen Schritte nochmal zusammen:

  • Sieben Gründungsmitglieder versammeln und die Gründungsversammlung abhalten.
  • Nach der Gründungsversammlung den Verein offiziell eintragen lassen.
  • Auf die Suche nach Vereinsmitgliedern gehen.
  • Nach der Eintragung den Antrag auf Erlaubnis für eine Anbauvereinigung bei den zuständigen Landesbehörden stellen.
  • Bei Genehmigung: Location suchen und gemäß den Sicherheitsvorschriften den Cannabis Club aufstellen.
  • Den gemeinschaftlichen Anbau beginnen und penibel die Dokumentationspflichten einhalten.
  • Viel Spaß und Vergnügen haben!

Wir hoffen, wir konnten bei der Gründung deines Cannabis Social Clubs helfen. Wenn du alle Informationen rund um CSCs haben willst, findest du sie auf folgender FAQ-Seite des Bundesgesundheitsministeriums:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#collapse-control-7592

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Henrik Aulbach ist publizierter Cannabis-Fachautor mit Herz für Medizin, Chemie und Cannabinoide. Mithilfe von Weed! leistet er seinen Beitrag, Stigmata und Mythen rund um das grüne Gold aufzubrechen und die Verfügbarkeit von Cannabismedikamenten für Patienten zu erhöhen.

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