Cannabis Social Clubs in Deutschland: Legaler Cannabis Anbau im CSC dank Legalisierung

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Wichtigste Erkenntnisse

  • Cannabis Social Clubs ermöglichen den gemeinschaftlichen Anbau in den Vereinsräumen.
  • Cannabis Social Clubs erwartet viel bürokratischer Aufwand wie Dokumentationspflichten.
  • Die Vereine müssen im Sinne der Gemeinnützigkeit geführt werden.
  • Die Clubs weisen einige Schwachstellen auf, so ist der gemeinschaftliche Konsum in und um den Vereinsräumen nicht gestattet.

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Mit der Teillegalisierung oder Legalisierung von Cannabis zum ersten April 2024 soll die Cannabis-Versorgung in Deutschland über den Eigenanbau und sogenannte Cannabis Social Clubs in Deutschland geregelt werden. Wir schauen uns an, was Cannabis Social Clubs (CSCs) genau sind, welche Regeln gelten und wie social diese Clubs wirklich sind.

Was genau sind legale Cannabis Social Clubs (CSCs) in Deutschland?

Mit dem EU-Recht ist es leider noch nicht vereinbar, Cannabis in Deutschland als ein legales Gut zu deklarieren und in Fachgeschäften zu verkaufen. Daher hat die Regierung einen Zwischenweg über Cannabis Social Clubs gewählt, die zusammen mit dem Eigenanbau im eigenen Zuhause die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten sollen. Cannabis Social Clubs werden zum ersten Juli ihre Pforten öffnen dürfen, um den Anbau und die Abgabe von Cannabis zu gewährleisten.

Cannabis Social Clubs sind als gemeinschaftliche Anbauvereinigungen zu verstehen. In ihren Räumlichkeiten dürfen Cannabispflanzen in erhöhter Anzahl angebaut werden, wobei besondere Dokumentationspflichten anfallen. Dazu mehr unten.

Anschließend dürfen die Clubs an ihre Mitglieder die Cannabisprodukte verkaufen. Legal ist neben Blüten und Hasch-Produkten insbesondere der Verkauf von Samen und Setzlingen (Vermehrungsmaterial). Die Mitgliederzahl eines Clubs ist dabei auf maximal 500 Mitglieder beschränkt. Ein gemeinschaftlicher Konsum von Cannabis, wie er etwa in den CSCs Spaniens stattfindet, wird hierzulande nicht erlaubt.

CSCs sind nur als nichtkommerzielle Vereine zugelassen. Man soll also nicht das große Geld mit ihnen verdienen können, sondern lediglich bis zu 520 € im Monat (geringfügige Tätigkeit). Der restliche Gewinn wird zu gemeinnützigen Zwecken in den Verein reinvestiert. Des Weiteren darf eine Person nur Mitglied in einem Club sein, sodass Mehrfachmitgliedschaften gemäß dem Cannabisgesetz ausgeschlossen sind.

Nachfolgend die wichtigsten Regelungen für Mitglieder:

Besondere Regelungen für Mitgliedschaft im Cannabis Club Deutschland

  • Die Finanzierung deutscher Cannabis Social Clubs wird voraussichtlich durch ein Mitgliederbeitragsmodell realisiert.
  • Maximal 25 Gramm Cannabis dürfen an einem Tag erworben werden.
  • Es dürfen nicht mehr als 50 Gramm Cannabis pro Person im Monat erworben werden.
  • In CSCs erworbenes Cannabis darf nicht weitergegeben werden.
  • Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren dürfen maximal 30 Gramm pro Monat erwerben und haben eine THC-Obergrenze von 10 %.
  • Das Cannabis muss neutral verpackt werden.
  • Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit und Wirkstoffgehalt wird beigelegt.
  • Die Verpackungen weisen Hinweise auf gesundheitliche Risiken und Beratungsstellen auf.

Die Situation für Anbieter: Der Traum vom eigenen CSC und Anbau von Cannabis

Für potenzielle Anbieter eines Cannabis-Clubs hat sich mit dem ersten Gesetzesentwurf ein Grauen offenbart: Ein absurder Dokumentationswahnsinn wurde vorgesehen, damit CSCs bloß kein Cannabis veruntreuen und dem Schwarzmarkt zuführen können. Mittlerweile hat sich der Wald gelichtet, auch wenn wirklich viel Bürokratie anfällt.

Cannabis Social Clubs werden als eingetragene Vereine (e. V.) zugelassen. Nach herkömmlichem Vereinsrecht darf so gut wie jeder einen solchen Verein gründen. Sieben Mitglieder sind hierfür nötig. Die vertretungsberechtigten Personen des CSCs müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein und die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.

Hat man die 7 Gründungsmitglieder und die vertretungsberechtigten Personen zusammen, kann man den Antrag auf Erlaubnis eines CSCs schriftlich oder elektronisch bei den Behörden einreichen. Informationen zu den Räumlichkeiten und Sicherheitsvorkehrungen des CSCs, den Vorstandsmitgliedern, entgeltlich Beschäftigten und dem Zugang zu Cannabis müssen aufgeführt werden. Führungszeugnisse des Vorstands werden nebst weiteren Dokumenten angefragt. Zudem müssen Beauftragte für Jugendschutz, Sucht und Prävention deklariert werden.

Wenn diese personellen und konzeptionellen Fragen geklärt sind, fängt der wahre Spaß erst an. Clubs müssen zahlreiche Schutzmaßnahmen gewährleisten, sodass etwa Cannabis und Vermehrungsmaterial nicht durch Dritte, Kinder oder Jugendliche erreicht werden können. Einbruchsichere Türen, Einzäunungen und eine wohlorganisierte Zugriffskontrolle sind relevante Stichpunkte.

Nebst solchen Sicherheitsvorkehrungen ist jedes Mitglied korrekt zu registrieren. Hier fängt die Dokumentationspflicht erst an. Detaillierte Aufzeichnungen über Anbau, Erntemengen, Verteilung, Wirkstoffgehalt und zahlreiche weitere Aspekte sind zu erstellen. Zu jedem Mitglied muss etwa die Abgabemenge aufgeführt werden. Die Verteilung von Cannabis auf die Mitglieder muss sich nicht zuletzt lückenfrei mit den Aufzeichnungen bezüglich Anbau und Ernte decken.

Ausgelassen haben wir bisher die Dokumentation des Finanzflusses. Eine peinlich genaue Buchführung aller finanziellen Transaktionen wird gefordert. CSCs stehen, wie alle Vereine, im Sinne der Gemeinnützigkeit. Darum dürfen auch jegliche Gewinne nur aus gemeinnützigen Gründen in den Verein reinvestiert werden.

Der Blick in die Zukunft: Was passiert nach den ersten Clubs?

Der Blick in die Zukunft ist heute wohl interessanter denn je. Cannabis Social Clubs waren ursprünglich als eine Überbrückung zur zweiten Säule des Cannabisgesetzes gedacht, damit Cannabis konform mit EU-Gesetzen erlaubt werden konnte. Daher stellt sich die Frage, wie sich die Stellung der CSCs mit der Verabschiedung der zweiten Säule verändern könnte.

Ggf. werden CSCs wieder verboten und die Fachgeschäfte zum einzigen Abgabeort erkoren. Andererseits könnte eine interessante Kultur rund um die Social Clubs entstehen, sodass selbst mit Fachgeschäften im Stile von US-amerikanischen Dispensaries viele Cannabisenthusiasten nach wie vor den Cannabis Social Club ihres Vertrauens aufsuchen werden. Wir hoffen jedenfalls, dass die Bemühungen unserer Club-Gründer nicht vergessen werden und ihre CSCs auch mit Verabschiedung der zweiten Säule bestehen bleiben.

Cannabis Social Clubs in Deutschland: Eigenbedarf und Eigenanbau mit Qualität

Es ist eine Freude, dass zum ersten April 2024 Cannabis endlich in Deutschland teillegalisiert wurde. Schade ist, dass Cannabis Social Clubs erst zum ersten Juli zugelassen werden. Wir freuen uns jedoch darauf, ein neues Zeitalter in Deutschland einzuläuten und endlich Cannabis in aller Ruhe und Legalität konsumieren zu dürfen. Der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis Social Clubs ist ein hervorragender Schritt in diese Richtung. Wir finden es nur sehr schade, dass der gemeinsame Konsum in den Anbauvereinigungen nicht gestattet wurde und dass auch der Industrie nur wenig bis kaum Spielraum gegeben wird. Da eine andere, EU-Recht konforme Lösung jedoch schwer vorstellbar ist, applaudieren wir den neuen Regelungen rund um Cannabis Social Clubs!

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Henrik Aulbach ist publizierter Cannabis-Fachautor mit Herz für Medizin, Chemie und Cannabinoide. Mithilfe von Weed! leistet er seinen Beitrag, Stigmata und Mythen rund um das grüne Gold aufzubrechen und die Verfügbarkeit von Cannabismedikamenten für Patienten zu erhöhen.

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