
Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Erkenntnisse
- Die geplante Cannabisgesetz-Novelle verlangt für Erstverordnungen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, was besonders chronisch Kranke in ländlichen Regionen benachteiligen würde.
- Medizinal-Cannabis soll nach Warken künftig nicht mehr per Post versendet werden, sodass Patienten ihre Medikamente über den Botendienst oder persönlich in der Apotheke abholen müssen.
- Die Bundesärztekammer argumentiert mit hoher Suchtgefahr, doch Studien zeigen, dass medizinisches Cannabis ein ähnliches Missbrauchspotenzial wie andere Arzneimittel hat und sich vom Schwarzmarktkonsum unterscheidet.
- Viele unter falschem Verdacht stehende "Freizeitkonsumenten" behandeln tatsächlich medizinische Beschwerden und werden pauschal kriminalisiert.
- Bei der Bundestagsanhörung im Januar 2026 warnten Patientenverbände, der Deutsche Hanfverband und die Cannabiswirtschaft vor Überregulierung.
Die im Bundestag kürzlich diskutierte Cannabisgesetz-Novelle von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sorgt für heftige Kontroversen. Während Befürworter die geplanten Änderungen als notwendigen Patientenschutz verteidigen, warnen Kritiker vor massiver Überregulierung, die den Zugang zu medizinischem Cannabis für Patienten erheblich erschweren könnte.
Der Gesetzentwurf zu den geplanten Änderungen für das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) wurde am 18. Dezember 2025 erstmals im Bundestag debattiert. Am 14. Januar 2026 fand die Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss statt (1). Die Novelle wird weitreichende Folgen für Hunderttausende von Patienten haben, die in Deutschland aktuell medizinisches Cannabis beziehen.
Wir analysieren die geplanten Änderungen, prüfen die Argumente beider Seiten kritisch und beleuchten die wissenschaftliche Faktenlage zur Suchtgefahr sowie die oft übersehene Rolle der Selbstmedikation und den Beitrag der Telemedizin zur Patientenaufklärung.
Die zentralen Änderungen der Cannabis-Novelle von Nina Warken im Überblick
Die vorgestellten Cannabisgesetz-Änderungen bringen zwei wesentliche Aspekte mit sich, die das medizinische Cannabisprogramm in Deutschland grundlegend verändern würden (2).
Einschränkung für medizinisches Cannabis/Telemedizin
- Sollten die Vorschläge zur Ändereung des MedCanG durchgehen, dürfen künftig Erstverordnungen von Medizinal-Cannabis ausschließlich nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in der Arztpraxis oder bei einem Hausbesuch möglich sein.
- Eine Verschreibung per Videogespräch oder online Fragebogen durch die Telemedizin würden damit für die initiale, erste, Verschreibung ausgeschlossen.
- Für Folgerezepte müsse dann innerhalb der letzten vier Quartale mindestens ein persönlicher Kontakt im Zusammenhang mit der Cannabis-Therapie stattgefunden haben.
Versandverbot von Cannabisblüten für Cannabis Patienten
- Der Versand von Cannabisblüten auf Rezept durch Apotheken per Post soll vollständig untersagt werden.
- Der klassische Botendienst der Apotheken für Medikamente würde davon unberührt bleiben.
- Patienten müssten beim in Kraft treten dieser Änderungen ihre Cannabis-Medikamente künftig also entweder persönlich abholen oder auf lokale Lieferdienste der Apotheken zurückgreifen.

Missbrauchsbekämpfung als Kernmotiv
Wieso diese Änderungen und Verschärfungen geplant sind, argumentiert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit einer "bedenklichen Fehlentwicklung" seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 (3). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verweist auf einen massiven Anstieg der Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken um mehr als 400 Prozent im ersten Halbjahr 2025, während die Verordnungen zu Lasten der GKV nur im einstelligen Prozentbereich stiegen.
Die Schlussfolgerung des BMG lautet hier deswegen:
- Der enorme Anstieg der verschrieben Blüten auf Privatrezepte geschiehe wegen Selbstzahlern über Online-Plattformen.
- Zudem spekuliert das BMG hier, dass diese Verschreibung oft ohne medizinische Indikation seien.
- Wegen der Suchtgefahr sei zudem ein persönlicher Arztkontakt unerlässlich (3).
Kritische Analyse: Was die konservative Argumentation übersieht
Die Argumentation des Gesundheitsministeriums weist mehrere blinde Flecken auf, die in der Debatte zu wenig Beachtung finden. Deswegen stellen wir diese hier vor:
1. Der Informationsvorsprung der Telemedizin-Plattformen
Ein wesentlicher Aspekt wird in der Debatte systematisch ignoriert: Spezialisierte Telemedizin-Anbieter können umfangreiche Patientenaufklärung leisten, die niedergelassene Ärzte in dieser Form oft nicht bieten können. Diese Plattformen kompensieren durch detaillierte Informationen zu Wirkungsweisen, Dosierung und Sorten ein strukturelles Defizit im traditionellen Gesundheitssystem, wo die durchschnittliche Konsultationszeit für eine solch komplexe Materie nicht ausreicht (4).
2. Das Selbstmedikations-Phänomen: Nur "illegale Nutzer"?

Die konservative Argumentation unterstellt in implizit, dass die Mehrzahl der Selbstzahler "Freizeitkonsumenten" seien. Diese Sichtweise stigmatisiert viele Menschen und verkennt die Realität der Selbstmedikation.
Wissenschaftliche Studien und Erhebungen zeigen:
- Viele Cannabis-Konsumenten nutzen auch ohne medizinische Betreuung die Substanz gezielt zur Behandlung von Beschwerden wie ADHS, chronischen Schmerzen oder Schlafstörungen (5).
- Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) schätzt, dass mindestens 1,6 Millionen Bundesbürger Cannabis zu medizinischen Zwecken benötigen (6).
- Viele Menschen, die jetzt über Telemedizin-Plattformen Cannabis beziehen, haben sich zuvor auf dem Schwarzmarkt versorgt.
Der Anstieg der Verschreibungen ist daher auch als erfolgreiche Harm Reduction zu interpretieren. Denn Menschen wechseln von unkontrollierten Schwarzmarktprodukten zu geprüfter, pharmazeutischer Qualität.
3. Die Diskrepanz zwischen GKV-Verordnungen und Selbstzahlern
Das BMG argumentiert, der geringe Anstieg bei GKV-Verordnungen beweise, dass die neuen Patienten keine "echten" Kranken seien. Diese Argumentation ist allerdings fragwürdig, da die Hürden für eine Kostenübernahme durch die GKV extrem hoch sind. Zum einen werden Anträge häufig von der Krankenkasse abgelehnt, zum anderen lehnen viele Ärzte die Antragstellung oft schon im Vorneherein ab, weil sie keine Ressourcen für den bürokratischen Aufwand und Angst vor Regressforderungen der Krankenkassen, wie der AOK haben (7).
Wissenschaftliche Einordnung der Suchtgefahr: Ein Argument gegen die Bundesärztekammer
Ein zentrales Argument der Befürworter strengerer Regeln, prominent vertreten durch die Bundesärztekammer (BÄK), ist die Suchtgefahr. Die BÄK unterstützt die geplanten Einschränkungen und schlug in der Bundestagsanhörung sogar vor, Medizinalcannabis wieder dem Betäubungsmittelrecht zu unterstellen, da Cannabisblüten besonders missbrauchsgefährdet seien (1).
Diese Position steht jedoch im Widerspruch zur aktuellen wissenschaftlichen Evidenz:
- Die Forschungslage zum Abhängigkeitspotenzial von medizinischem Cannabis ist noch nicht sehr groß, doch die verfügbaren Studien mahnen zur Differenzierung.
- Eine umfassende narrative Übersichtsarbeit im Journal of Psychopharmacology (2021) kommt zu dem Schluss, dass die meisten Studien zur Cannabis-Abhängigkeit im Kontext des nicht medizinisch betreuten Konsums für den Privatgebrauch durchgeführt wurden.
- Dadurch lassen und sich die Ergebnisse nicht einfach auf medizinische Anwender übertragen lassen. Die Autoren betonen zudem, dass Behauptungen über ein hohes Abhängigkeitsrisiko bei medizinischem Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sind (8).
Eine weitere Cannabis-Studie, veröffentlicht im BJPsych Bulletin der Cambridge University Press (2025), geht noch einen Schritt weiter. Nach Analyse von über 350 Artikeln über Cannabis kommen die Autoren zu dem Schluss:
- Basierend auf der besten verfügbaren Evidenz ist das Missbrauchspotenzial von medizinisch überwachtem Cannabis vergleichbar mit jeder anderen Klasse weit verbreiteter und gut regulierter pharmazeutischer Wirkstoffe (9).
- Die Autoren kritisieren, dass viele Annahmen in der Missbrauchsforschung (standardisierte Produkte, Konsummuster, Patientengruppen) der Realität nicht gerecht werden und fordern ein rigoroseres Forschungsdesign für medizinisches Cannabis.
- Die pauschale Gleichsetzung von medizinischer Anwendung von Cannabis und dem Suchtverhalten auf dem Schwarzmarkt ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Die Sachverständigenanhörung: Differenzierte Positionen zum online Rezept
Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 14. Januar 2026 prallten die Positionen aufeinander (1).
Befürworter der Verschärfungen für die Cannabis Therapie wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Bundesärztekammer begrüßten die strengeren Regeln zur Eindämmung eines "unvorhergesehenen Effekts der Teillegalisierung".
Kritiker der Verschärfungen wie der Deutsche Hanfverband (DHV), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) und der Branchenverband Cannabiswirtschaft warnten hingegen eindringlich vor einer Rückkehr in "vordigitale Zeiten", der Abwanderung von Cannabis-Patienten auf den Schwarzmarkt und massiven wirtschaftlichen Auswirkungen (10).
Auch Vertreter der SPD-Fraktion betonten, dass telemedizinische Versorgung mit dedizinischem Cannabis zu einer zeitgemäßen Gesundheitsversorgung dazugehöre, insbesondere für Menschen in ländlichen Regionen (11).
Auswirkungen auf die Patientenversorgung
Dieses geplanten Änderungen scheinen für den einen oder anderen vielleicht nicht so gravierend auszusehen. Für Menschen ohne direkten Zugang zu Medikamenten aufgrund ungleichmäßiger geografischer Verteilung der Ärzte und Apotheke wären diese Änderungen problematisch.
Denn in vielen ländlichen Gebieten sind Cannabis-erfahrene Ärzte schwer zu finden sind. Besonders problematisch ist die Regelung für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder gerade wegen ihrer schweren Erkrankung nicht mobil sind. Zwar bleibt der Botendienst der Apotheken für Cannabis erlaubt, doch die zusätzlichen Hürden und Kosten durch verpflichtende Arztbesuche vor Ort erhöhen die Belastung für die Patienten (12).
Juristische Bedenken
Rechtsexperten haben erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelungen geäußert. Ein pauschales Verbot der telemedizinischen Erstverordnung für Cannabispatienten greift in die ärztliche Therapiefreiheit ein, und das Versandverbot könnte die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt verletzen. Juristen argumentieren, dass mildere Mittel wie z.B. erweiterte Aufklärungspflichten oder verstärkte Kontrollen denselben Zweck erfüllen könnten und ein Generalverbot daher unverhältnismäßig sei (12).
Fazit: Differenzierte Lösung für den Arzt-Patienten Kontakt statt Verbote
Die Cannabis-Novelle von Ministerin Warken reagiert auf reale Probleme, doch die vorgeschlagene Lösung schießt weit über das Ziel hinaus, potentiell auf Kosten hunderttausender Cannabis-Patienten und von Menschen, die eigentlich Patienten werden sollten. Sie ignoriert das große Informationspotential der Telemedizin, verkennt das Selbstmedikations-Phänomen und stützt sich auf eine wissenschaftlich inzwischen fragwürdige Einschätzung der Suchtgefahr.
Nach der breiten Kritik der Cannabis-Novelle in der Anhörung signalisierte selbst die Unionsfraktion Kompromissbereitschaft (12). Es bleibt zu hoffen, dass der parlamentarische Prozess zu einer differenzierten Lösung führt, die tatsächlichem Missbrauch entgegenwirkt, ohne zu drastischen Versorgungslücken zu führen, hunderttausende Menschen zu benachteiligen und die Erfolge der Cannabis-Liberalisierung zunichtezumachen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Aufforderung zum Kauf oder Konsum von Cannabis dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.
Quellen
- Deutscher Bundestag. (2026, 14. Januar). Experten für Nachbesserungen am Medizinalcannabis-Gesetzentwurf.
- Gesetzentwurf der Bundesregierung. (2025, 3. Dezember). Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Drucksache 21/3061).
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2025). Begründung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.
- Trappe, T. (2026, Januar). Wie sieht die Cannabis-Versorgung von morgen aus? Deutsche Apotheker Zeitung.
- Grotenhermen, F., & Häußermann, K. (Hrsg.). (2020). Cannabis und Cannabinoide in der Medizin. Hogrefe AG.
- Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM). (2023, 23. Juli). Stellungnahme zum CanG.
- Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan). (2026, Januar). Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss.
- Schlag, A. K., Hindocha, C., Zafar, R., Nutt, D. J., & Curran, H. V. (2021). Cannabis based medicines and cannabis dependence: A critical review of issues and evidence. Journal of Psychopharmacology, 35(7), 773–785.
- Pressman, P., & Hayes, A. W. (2025). Questioning assumptions about the abuse potential of medical cannabis and cannabinoids: narrative review and commentary. BJPsych Bulletin, 1-7.
- Deutscher Hanfverband (DHV). (2026, 13. Januar). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierung gegen Telemedizin.
- Mieves, M. (SPD). (2026, Januar). Rede in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Zitiert in Apotheke Adhoc.
- Suliak, H. (2026, 19. Januar). Medizinal-Cannabis: Union will Warkens Gesetz ändern. Legal Tribune Online (LTO).










