
Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Erkenntnisse
- Der Kabinettsbeschluss vom 8. Oktober 2025 zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) sieht nicht nur ein Cannabis-Versandverbot vor, sondern plant auch strengere Regeln für Telemedizin und ärztliche Kontakte.
- Versandhandel mit medizinischem Cannabis wäre dann verboten, der Botendienst der Apotheke jedoch nach wie vor erlaubt.
- Medizinisches Cannabis darf, wenn das Vorhaben durchgeht, künftig beim Erstbezug nur nach einem persönlichen Arztbesuch verschrieben werden, mit Pflichttermin einmal pro Jahr für die Folgerezepte.
- Der Gesetzentwurf muss erst durch Bundestag und Bundesrat, wo er noch abgelehnt oder angepasst werden kann.
- Für Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, drohen erneut extreme Hürden und längere Bezugswege durch die eingeschränkte Telemedizin.
Das Bundesgesundheitsministerium, unter Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der erhebliche Einschränkungen für Nutzer von medizinischem Cannabis vorsieht (1). Im Zentrum steht ein mögliches Versandverbot, ergänzt durch neue Vorgaben zu Telemedizin und ärztlichen Kontakten. Für viele Betroffene könnte das weitreichende Konsequenzen haben. Dieses Szenario wird auch durch die gestiegene Importmenge deutlich: In Q1 2025 wurden über 37 Tonnen medizinisches Cannabis importiert – ein Anstieg von etwa 457 % gegenüber dem Vorjahr – und 2024 insgesamt über 72 Tonnen Blüten (2).
Ab wann gilt das Versandverbot?
Das wichtigste zuerst: Noch steht nichts zu 100% fest. Denn das geplante Cannabis-Versandverbot ist bislang kein geltendes Gesetz, sondern Teil eines Kabinettsbeschlusses, also eines Entwurfs der Bundesregierung. Damit die Regelungen tatsächlich in Kraft treten, müssen sie zunächst den Bundestag und anschließend den Bundesrat durchlaufen. Erst wenn beide Gremien zugestimmt haben, wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Erst dann tritt es offiziell in Kraft. Erfahrungsgemäß dauert dieser gesamte Prozess zwischen sechs und zwölf Monaten. Bis dahin bleibt alles beim Alten: Der Online Versand und die telemedizinische Verschreibung von medizinischem Cannabis sind weiterhin erlaubt.
Was bedeutet das Cannabis-Versandverbot konkret?
Das Cannabis-Versandverbot würde den Onlinehandel und somit den Online Versand von medizinischem Cannabis untersagen. Apotheken, die bisher Cannabisblüten über spezialisierte Versandapotheken versendet haben, wären davon betroffen, genauso wie die Patientinnen und Patienten.
Wichtig:
Der Botendienst der Apotheke bleibt ausdrücklich erlaubt, also darf die Apotheke per eigenem Lieferdienst die Cannabisblüten zustellen – nur der klassische Versand soll wegfallen.
Der Hintergrund: Die Regierung argumentiert mit mehr Patientensicherheit und Kontrolle bei der Abgabe von Cannabis, das als Medizin eingesetzt wird. Kritische Stimmen sehen darin weniger Sicherheit, sondern vor allem zusätzliche Hürden für Menschen, die auf ihre Cannabis-Medizin angewiesen sind.
Was ist neben dem Versandverbot von Cannabis noch geplant?
Neben dem Versandverbot enthält der Gesetzentwurf zusätzliche maßgebliche Regeln:
- Die Erstverschreibung von medizinischem Cannabis soll nur nach einem persönlichen Arztbesuch möglich sein. Eine Erstanamnese und eine Rezeptausstellung sind dann durch Online-Plattformen nicht mehr möglich.
- Für Folgerezepte muss der Patient mindestens einmal pro vier Quartale den Arzt persönlich sehen.
- In den anderen drei Quartalen ist der Arztkontakt per Online-Sprechstunde möglich.
- Das heißt: Die derzeitige Praxis, bei der telemedizinische Verschreibungen ohne persönlichen Kontakt möglich sind, würde erheblich eingeschränkt bzw. in Teilen abgeschafft werden.
Was würde das konkret für Cannabis Patienten bedeuten?
Für Menschen, die medizinisches Cannabis nutzen, sind die Pläne problematisch, da sie mit massiven Einschränkungen verbunden sind. Gerade für Menschen auf dem Land, kann es schwierig bis unmöglich sein, einen Arzt in der Nähe zu finden, der sich mit dem Einsatz von Cannabisarzneien auskennt. Weitere Probleme:
- Der Versand per Online-Apotheke entfiele, der Botendienst der Apotheke könnte aber weiterhin genutzt werden.
- Die Pflicht zum persönlichen Besuch bei einem Arzt würde die Flexibilität und überhaupt den Erhalt eines Rezeptes stark einschränken.
- Die Telemedizin, die bislang vielen geholfen hat, würde großteils zurückgebaut werden.
Für viele Betroffene ist der Gesetzesentwurf kaum alltagstauglich und würde eine extreme Einschränkung bedeuten.
Schon heute ist es nicht leicht, überhaupt einen Arzt zu finden, der sich mit medizinischem Cannabis auskennt und bereit ist, ein Rezept auszustellen. In Großstädten mag das noch funktionieren, auf dem Land wird es schnell schwierig. Hat man endlich einen passenden Arzt gefunden, folgt der nächste Schritt: eine Apotheke, die die gewünschte Sorte auch wirklich auf Lager hat. Und selbst dann muss man oft noch persönlich dorthin fahren, wenn kein Botendienst angeboten wird.
Das alles kostet Zeit, Geld und Nerven. Der bisherige Weg über Telemedizin und den einfachen Versand der Cannabisblüten war deutlich unkomplizierter. Ein paar Klicks, ein kurzer digitaler Arzttermin, und die Cannabis Medizin kam sicher und diskret nach Hause. Doch, derzeit gilt noch das aktuelle Cannabisgesetz, das weder die Telemedizin noch den Online Versand von Cannabis verbietet.
Petition gegen das Versandverbot
Wenn du findest, dass Patientinnen weiterhin einfachen Zugang zu ihrer Cannabis Medizin haben sollten, kannst du diese Petition unterstützen, die sich genau dafür starkmacht – jede Stimme hilft, ein Zeichen zu setzen.
Hier findest du die Petition: „Stoppt das Verbot – Cannabis ist Medizin“ auf Change.org (3).
Wann können die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden?
Bis aus einer politischen Idee tatsächlich ein Gesetz wird, sind mehrere Schritte nötig. Der Vorschlag durchläuft verschiedene Instanzen, wird geprüft, häufig verändert und wird erst am Ende verbindlich.
- Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes bereits beschlossen.
- Danach gelangt die Gesetzesvorlage in den Bundestag. Dort wird diese Vorlage in Ausschüssen beraten, überarbeitet und in insgesamt drei Lesungen diskutiert. Erst danach kommt es zur Abstimmung. Für die Annahme reicht eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Anschließend befasst sich der Bundesrat mit der Vorlage. Je nach Art des Gesetzes kann der Bundesrat zustimmen, Änderungsvorschläge einbringen oder den Prozess vollständig ablehnen. Das ist beim Medizinal-Cannabisgesetz relevant, da die Länder an Kontrolle und Umsetzung beteiligt sind.
- Wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, wird das Gesetz an den Bundespräsidenten weitergeleitet. Dieser prüft, ob das Gesetz, oder in diesem Fall die Gesetzesänderung, ordnungsgemäß zustande gekommen ist und keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Erst mit seiner Unterschrift und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es offiziell in Kraft.
Wie lange dauert das Verfahren?
Erfahrungsgemäß kann ein solcher Prozess zwischen sechs und zwölf Monaten dauern. Das bedeutet: Frühestens Mitte bis Herbst 2026 könnte die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes tatsächlich in Kraft treten.
Bis dahin bleibt alles wie gewohnt: Medizinisches Cannabis kann weiterhin über den Onlinehandel bezogen und per Telemedizin verschrieben werden.
Wie stehen die Parteien zu den geplanten Änderungen?
Nina Warken (CDU) treibt die geplante Änderung und die strengeren Regeln für medizinisches Cannabis maßgeblich voran. Der Entwurf stammt aus ihrem Ministerium.
Besonders brisant: Obwohl sich die SPD zuvor gegen das Versandverbot ausgesprochen hatte, hat sie dem Entwurf im Kabinett letztlich zugestimmt.
Fazit: Zwischen Regulierung und Rückschritt
Das vorgeschlagene Versandverbot von Cannabis und die Einschränkungen bei der Telemedizin sind kein fertiges Gesetz, sondern zunächst ein Entwurf vom Bundeskabinett. Doch das sendet ganz klare Signale: Man steuert weg von digitaler Leichtigkeit hin zu mehr Kontrolle und Pflichtterminen.
Das ist problematisch vor allem für jene, die medizinisches Cannabis brauchen und auf flexible Versorgung angewiesen sind. Es bleibt die Hoffnung, dass das Vorhaben im parlamentarischen Prozess abgeschwächt oder ganz verworfen wird.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Aufforderung zum Kauf oder Konsum von Cannabis dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit. (2024). Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG)[PDF]. Bundesministerium für Gesundheit.
- International Cannabis Business Conference. (2024, Juli 8). German medical cannabis imports increased over 457 % in one year. International CBC.
- Change.org. (2025). Cannabis ist Medizin – Stoppt das Verbot, schützt Patient:innen!