
Inhaltsverzeichnis
Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich neue Eckpunkte für eine mögliche Legalisierung von Cannabis in Deutschland veröffentlicht. Die Legalisierung soll dabei in 2 Schritten ausgerollt werden. Auf Basis des Eckpunktepapiers arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzesentwurf.
Säule 1: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau
Die Vorschläge sehen vor, den Erwerb von bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag und pro Person und max. 50 Gramm pro Monat, ab 21 Jahren zu genehmigen. Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30g pro Monat. Zudem sollen der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen sowie das straffreie Mitführen von bis zu 25 Gramm legalisiert werden.
Cannabis Clubs
Das Bundesgesundheitsministerium hat Rahmenbedingungen für nicht-gewinnorientierte Vereinigungen festgelegt, um unter klaren gesetzlichen Vorgaben gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abzugeben. Eine aktive Mitwirkung der Mitglieder ist dabei erwünscht, die Beauftragung von Dritten jedoch ausgeschlossen. Es besteht aber die Möglichkeit Mitarbeiter anzustellen. Neben dem geernteten Genusscannabis dürfen auch Samen und Stecklinge für den Eigenanbau abgegeben werden. Landesbehörden sollen die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben vor Ort überwachen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist untersagt, die Anzahl der Mitglieder je Vereinigung ist auf 500 begrenzt. Die Selbstkosten sollen über Mitgliedsbeiträge gedeckt werden.
Konsum
Der Konsum von Cannabis in den Clubs ist untersagt. Weiterhin ist der Konsum rund um Kitas und Schulen, sowie in der Fußgängerzone bis 20 Uhr verboten.
Entkriminalisierung und Amnestie
Das Gesetz ermöglicht es, Verurteilungen, die ausschließlich auf Handlungen mit Cannabis zurückzuführen sind, die nicht mehr strafbar sind (Besitz bis 25g/Eigenanbau bis max. 3 weibliche blühende Pflanzen), auf Antrag aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen. Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu diesen Handlungen werden mit Inkrafttreten des Gesetzes beendet.
Jugendschutz
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Jugendschutz. Cannabis soll demnach nur an Erwachsene ab 18 Jahren abgegeben werden und der Verkauf an Minderjährige soll weiterhin strafbar bleiben. Zudem ist geplant, ein Werbeverbot für Cannabis einzuführen. Weiterhin ist die verpflichtende Teilnahme an Präventionsprogramme für Minderjährige, die Cannabis besitzen oder konsumieren, geplant.
2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten
Eine weitere wichtige Säule der geplanten Legalisierung betrifft die kommerzielle Versorgung. Dabei sollen in ausgewählten Regionen Deutschlands Cannabis-Produkte, kommerziell, auf legalem Wege produziert und verkauft werden. Hierbei sollen sowohl der Anbau, als auch die Verarbeitung und der Verkauf von Cannabis von staatlich zugelassenen Unternehmen übernommen werden. Dieses Modell soll dazu dienen, Erfahrungen für eine mögliche bundesweite Umsetzung zu sammeln und zu evaluieren.
Die Legalisierung von Cannabis bleibt jedoch ein kontrovers diskutiertes Thema und es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums tatsächlich umgesetzt werden. Sie stellen jedoch unumstritten, einen wichtigen Schritt in Richtung einer möglichen Legalisierung dar.
Mehr lesen