
Wichtigste Erkenntnisse
- Seit 2023 gilt in Österreich ein Verkaufsverbot für CBD-Blüten in Shops.
- Andere CBD-Produkte wie Öle oder Kosmetik bleiben legal erhältlich.
- Der EuGH bestätigte, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden darf. Die Rechtslage bleibt aber komplex.
- Viele Shops reagieren kreativ und bieten nun alternative Produkte oder Online-Bestellungen an.
- Die Debatte um Cannabis-Legalisierung könnte zukünftig neue Chancen eröffnen.
Wenige Jahre zuvor waren CBD-Blüten in Österreich in fast jedem Hanfshop zu finden. Sie wurden als legales "Wohlfühlprodukt" angesehen und waren erlaubt, solange die Blüten nur 0,3% THC-Gehalt aufwiesen.
Jedoch änderte dies eine Gesetzesänderung im Jahre 2023 drastisch, da die Blüten nun als verkehrsfähiges Betäubungsmittel gelten. Gleichzeitig wurden sie auch dem Tabakmonopolgesetz zugeschrieben. Österreich hält an dieser Einstufung fest, auch nachdem der Europäische Gerichtshof CBD nicht mehr als Suchtmittel eingestuft hat.
Was dies für Händler und Konsumenten bedeutet, welche Hintergründe diese Entscheidung hatte und warum Österreich so handelte, erfährst du in diesem Artikel.
Warum gibt es ein Verbot für CBD-Blüten in Österreich?
Du fragst dich bestimmt, wie es zu dem Entschluss kam, während nebenan in Deutschland zu dieser Zeit die Teil-Legalisierung vorbereitet und diskutiert wurde. Grund dafür war eine neue Gesetzesänderung, welche die CBD-Blüten als "verkehrsfähiges Betäubungsmittel" einstuft. Klingt das nicht paradox, wenn diese ohnehin nur maximal 0,3 % THC enthalten dürfen?
Auf jeden Fall! Wenigstens bringt diese Änderung auch eine gewisse Klarheit für Hanfshops, die zuvor in einer ungeregelten Grauzone handelten. Aber ärgerlich ist es allemal!
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)im Jahre 2020 ist CBD nämlich nicht als Suchtmittel zu bewerten, was die Regierung Österreich allerdings nicht umstimmen konnte. Sie halten an der strengen Auslegung fest (1). Für dich bedeutet das im Klartext, dass du CBD-Öle, Kosmetik oder Lebensmittel weiterhin legal erwerben kannst. Allerdings ist der Verkauf von getrockneten Blüten in Hanf Geschäften tabu.
Warum ist die Rechtslage so verwirrend?
Das Problem liegt in der Auslegung des Arzneimittelgesetzes. Denn während die EU CBD als "Novel Food" reguliert, argumentiert Österreich, dass CBD-Blüten "zum Rauchen geeignet" sind und deshalb unter das Suchtmittelgesetz fallen müssen. Das Suchtmittelgesetz regelt alle Fragen rund um verbotene Substanzen, Missbrauch, Besitz, Herstellung und Handel.
Und da CBD als Rauchware eingestuft wurde, fällt es auch unter das Tabakmonopolgesetz, indem der Verkauf auf Trafiken beschränkt und eine Tabaksteuer erhoben wird. Aktivisten kritisieren diese Einstufung stark und betiteln sie als überholte Stigmatisierung (2). CBD wird häufig von Menschen verwendet, die auf der Suche nach Wohlbefinden ohne berauschende Wirkung sind.
Wie reagieren CBD-Shops auf das Verbot?
Diese Entscheidung hat bestimmt vielen Händlern einen ordentlichen Hieb verpasst. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass diese Pflanze stigmatisiert und zu Unrecht verurteilt wird. Und wir alle wissen: Not macht erfinderisch, weswegen du statt "Blüten zum Rauchen" oft alternative Produkte findest wie:
- CBD-Tee-Mischungen, welche nicht zum Rauchen deklariert sind
- Hanfblüten-Aromaprodukte oder sogenannte „Dekoblüten“, welche allerdings eine rechtliche Grauzone darstellen.
- Liquid für Vaporizer
- Hanf-Kissen oder -Deko
- Vollspektrum-Öle mit Terpenen
Einige Shops setzen zudem auf Online-Verkäufe oder kooperieren auch mit Apotheken, wobei online auch keine CBD Blüten angeboten werden dürfen. Außerdem gibt es auch CBD Boxen im Abo Format bei verschiedenen Anbietern im Angebot (3).
CBD in Österreich: Was ist noch erlaubt?
Wie wir bereits angeschnitten haben, gibt es neben den CBD Blüten zum Rauchen noch andere CBD Produkte, die in Österreich noch frei erhältlich und legal erhältlich sind.
Legal erhältliche CBD-Produkte
- Öle und Tinkturen (klar als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet), im Gegensatz zu den verbotenen Hanfblüten, die unter das Tabakmonopolgesetz fallen und nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen
- Hanfsamen und Hanfmehl werden zur Ernährung oder zur Weiterverarbeitung zu Lebensmitteln genutzt. Sie enthalten natürlicherweise kein THC und sind innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte legal.
- Kosmetikprodukte auf Hanfbasis sind erlaubt, solange sie den kosmetischen Vorschriften entsprechen und keine medizinischen Heilversprechen gemacht werden.
- Vapes mit CBD-Liquid mit maximal 0,3 Prozent THC fallen nicht unter das Tabakmonopolgesetz und dürfen in Shops und online verkauft werden.
- Tierprodukte wie Hanf-Leckerlis werden als Ergänzungsfuttermittel für Haustiere angeboten und enthalten kein oder nur minimale THC-Spuren.
Ein Tipp für dich beim Kauf:
Achte jedoch beim Kauf immer auf Laboranalysen, seriöse Anbieter und Transparenz über THC-Gehalt und Inhaltsstoffe. Wir haben dir hier eine Liste von einigen seriösen Anbietern zusammengeschrieben.
Fazit und Zukunftsperspektiven für CBD-Blüten in Österreich
Auch im Jahr 2025 und vermutlich in näherer Zukunft wird der Verkauf von CBD-Blüten in Österreich ausschließlich Trafiken vorbehalten sein. Das heißt hohe Tabaksteuer für Konsumenten und Einschränkungen für die freie Marktwirtschaft. Zudem hat dieser Regelung zu erheblichen Umsatzeinbußen bei CBD-Shops geführt, da viele Kunden nun kein CBD mehr dort kaufen können und sehr wahrscheinlich auf den Schwarzmarkt ausweichen.
Experten argumentieren allerdings,dass diese Regelung nicht mit dem EU-Recht vereinbar wäre (4). Dies gelte wohl auch hinsichtlich des freien Warenverkehrs. So könnte der zunehmende Druck der EU die österreichische Regierung umstimmen, obwohl es bis jetzt noch keine konkreten Schritte zur Änderung der Gesetzgebung gibt.
Für Konsumenten bedeutet dies, dass sie weiterhin auf Trafiken und hohe Steuern angewiesen sind, um legal CBD-Blüten zu erwerben. Bis jetzt heißt es noch abwarten und Tee trinken, ob und wann sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich ändern werden.
Quellen:
- EuGH. Urteil C‑663/18. CBD ist kein Betäubungsmittel.
- OTS. CBD ist kein Tabak-Monopol und darf Fachgeschäfte nicht ausschließen.
- CannaFleur. CBD-Aroma-Blüten Abo.
- Österreichischer Cannabis Bundesverband (ÖCB). Tabakmonopol auf CBD-Blüten nicht mit EU-Recht vereinbar.