Wichtigste Erkenntnisse
- Das Tetrahydrocannabinol (THC), der Psychotrope Bestandteil von Cannabis, ist aufgrund seiner langen Nachweisbarkeit, bei Verkehrskontrollen in Deutschland ein Problem für Konsumenten und medizinische Patienten. Konsum kann zu einem Führerscheinverlust führen, selbst wenn der Konsum Tage zurückliegt und die Person während der Kontrolle nüchtern ist.
- Die Bundesregierung plant eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland, allerdings mit umstrittenen Grenzwerten und Strafen für das Fahren nach dem Konsum. Der aktuelle THC-Grenzwert im Straßenverkehr von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut wird als überholt und ungerecht kritisiert.
- Die nachgewiesene Präsenz von THC im Körper weicht von der tatsächlichen Dauer der Beeinträchtigung ab. THC kann für mehrere Tage in Urin- und Bluttests, für mehrere Wochen in Haartests und bis zu 72 Stunden in Bluttests erfasst werden. Diese Nachweisbarkeit variiert je nach individueller Physiologie und Muster des Cannabis-Konsums.
- Es besteht ein dringender Bedarf an einer differenzierteren Betrachtung der Nachweisbarkeit und Wirkung von THC in der Drogenpolitik. Die derzeitige Gesetzgebung birgt das Risiko, Personen zu bestrafen, die THC in ihrem Körper haben, aber im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt sind. Es ist notwendig, das Verfahren bei einer geplanten Legalisierung anzupassen, um nur Personen zu bestrafen, die tatsächlich beeinträchtigt sind und nicht fahrtauglich sind.
THC ist der Stoff, weswegen die meisten Konsumenten überhaupt zu Marihuana als Freizeitdroge greifen. Es ist nämlich das einzige (nicht synthetische) Cannabinoid, dass berauschend wirkt und somit für das wohlige high-feeling sorgt. Doch leider ist THC relativ lange nach dem letzten Konsum nachweisbar, wodurch Konsumenten immer die Sorge des möglichen Führerscheinverlusts oder um hohe Geldstrafen begleitet. Aber auch für Patienten spielt dieses Szenario eine große Rolle, denn allein ihr Rezept schützt sie bedauerlicherweise derzeit nicht davor, die Fahrerlaubnis nicht abgeben zu müssen.
Das Problem mit der derzeitigen Gesetzeslage
Die Bundesregierung plant eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland, auf der Basis des 2-Säulen Prinzips. Die erste Säule soll am 01.01.2024 in Kraft treten und ermöglicht es Freizeitkonsumenten Cannabis unter gewissen Umständen legal zu erwerben, anzubauen und zu konsumieren. Das ist der richtige Schritt in eine vernünftige Drogenpolitik, der allerdings noch mit viel Skepsis betrachtet wird, da einige Regelungen noch ausbaufähig oder schlichtweg unsinnig sind.
Dazu zählt ganz klar der THC Grenzwert im Straßenverkehr. Dieser ist nämlich ein gefühlt willkürlich festgelegter und nicht gerechtfertigter Wert aus dem Jahre 1998, der es der Polizei und der Justiz ermöglichen, völlig nüchternen Menschen die Fahrerlaubnis zu entziehen, eine Geldstrafe zu verhängen und/oder eine MPU zu verordnen. Denn, THC ist länger nachweisbar, als der Rausch anhält. Ein Konsument, der zwei Tage nach dem letzten, aktiven Konsum in eine Polizeikontrolle inklusive eines Drogentests gerät, trägt das Risiko des Führerscheinverlusts, da das THC noch tagelang, beispielsweise im Urin nachweisbar ist.
Der Verlust des Führerscheins inklusive MPU kostet die betroffene Person sehr viel Geld, Zeit und eventuell auch den Beruf. Das gesellschaftliche Ansehen kann auch darunter leider, genauso wie Psyche der Geschädigten. Wie das weitere familiäre und berufliche Leben ohne Führerschein zu gestalten ist, dafür hat die Bundesregierung keine Lösung, das bleibt, der Person überlassen, die sich eventuell nüchtern hinters Steuer gesetzt hat, aber bei der THC im Blut oder Urin noch nachgewiesen werden konnte.
Es ist zwingend notwendig, mit der geplanten Legalisierung ein Verfahren zu etablieren, dass lediglich die Menschen bestraft, die "bekifft" hinter einem Steuer sitzen und nicht fahrtauglich sind. Patienten und Personen mit Restwerten, die absolut fahrtauglich sind, haben keine Strafen verdient und sind Opfer der derzeitigen gescheiteren Drogenpolitik.
Der aktuelle THC Grenzwert im Straßenverkehr
Der aktuelle THC Grenzwert liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Das klingt nicht nur wenig, das ist auch wenig. Dieser Wert kann auch erreicht werden, wenn der Konsum schon Tage zurückliegt.
Der Drogentest im Straßenverkehr
Ein THC-Test im Straßenverkehr, auch Drogentest genannt, wird verwendet, um den Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) im Körper eines Fahrers oder einer Fahrerin zu messen. Damit soll festgestellt werden, ob die Fahrtüchtigkeit aufgrund von Drogenkonsum beeinträchtigt sein könnte.Es gibt verschiedene Arten von Tests, die verwendet werden können:
Bluttest: Ein Bluttest misst den aktuellen THC-Gehalt im Blut des Fahrers oder der Fahrerin. Dies kann ein genaues Bild des aktuellen Konsums geben.
Urintest: Ein Urintest kann THC-Metaboliten (Abbauprodukte) im Urin nachweisen. Dieser Test zeigt jedoch nur an, ob in den letzten Tagen oder Wochen THC konsumiert wurde, nicht unbedingt, ob die Person zum Zeitpunkt der Testung beeinträchtigt ist. Urintests werden oft als Screening-Methode verwendet, können aber nicht unbedingt aktuelle Beeinträchtigungen durch Drogenkonsum nachweisen.
Speicheltest: Ein Speichel- bzw. Mundschleimhauttest verwendet eine Probe des Speichels, um THC oder andere Drogen nachzuweisen. Dieser Test kann in der Regel schnell und vor Ort durchgeführt werden und er kann auf aktuelle Drogenbeeinträchtigung hinweisen.
Haartest: Ein Haartest kann THC lange Zeit im Haar nachweisen. Da Haare langsam wachsen, gibt dieser Test eher Informationen über einen längeren Zeitraum.
Die Nachweisbarkeit von THC hängt auch von der Häufigkeit und der Regelmäßigkeit des Konsums ab. Nach einem einmaligen Konsum wird das Tetrahydrocannabinol schneller abgebaut als nach einem regelmäßigen Konsum. Bei extremen oder intensiven Konsumenten, die beispielsweise Cannabisarzneien zu sich nehmen, kann das Medikament mehrere Wochen oder auch mehrere Monate nach dem Absetzen des Produktes im Blut oder in den Haaren ermittelt werden.
Wie lange ist THC tatsächlich nachweisbar?
Wie lange THC bzw., Cannabis im Blut nachweisbar ist, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Es hängt, wie oben bereits erwähnt, von der Regelmäßigkeit des Konsums ab, vom THC-Wert, vom Körpergewicht (Fettanteil) und vom Stoffwechsel der einzelnen Person. Daher sind die unten stehenden Informationen lediglich Orientierungswerte.
Langzeitnachweis vs. Kurzzeitwirkung
Beim Abbau von Cannabis, bzw. von dem Wirkstoff THC entsteht im Körper das zwar unwirksame, aber aussagekräftige Abbauprodukt THC-Carbonsäure (THC-COOH). Der Wert dieser Säure kann auf die Häufigkeit des Konsums hindeuten.
Das große Problem an den Abbauprodukten ist, dass sie sich in den Fettzellen des Körpers einlagern und schlussendlich im Fettgewebe gespeichert werden. In wässrigen Flüssigkeiten, wie Blut und Urin lösen sie sich nur langsam auf, und werden daher lange im Körper gespeichert.
Der Speicheltest: wie lange ist Cannabis im Speichel nachweisbar?
Durch die einfache und schnelle Durchführbarkeit des Speicheltests wird dieser am häufigsten bei einer Verkehrskontrolle eingesetzt. Bei einem gelegentlichen Konsum kann das THC 6 bis 8 Stunden im Speichel nachgewiesen werden. Bei regelmäßiger Anwendung erhöht sich die Nachweisbarkeit auf 24 Stunden. Die Speicheltests auf THC (und THC-COOH) sind zwar schnell, jedoch nicht besonders zuverlässig. Sollte dieser positiv ausfallen, dient dieser als Indikator für einen Bluttest.
Wie lange kann THC im Blut gemessen werden?
Der Konsum von Cannabis kann auf kurz oder lang zum Verhängnis werden, denn die Nachweisbarkeit von Cannabis im Blut beträgt 24 bis zu 72 Stunden. Bei einem regelmäßigen Konsum ist das Abbauprodukt THC-COOH im Blut sogar drei bis sieben Tage nachweisbar, da es sich langsamer abbaut, als THC selbst.
Das Konsumverhalten beeinflusst die Nachweisbarkeit von Cannabis im menschlichen Körper. Bei einer dauerhaften Einnahme häuft sich das THC im Blut an, bis eine gewisse Konzentration erreicht ist. Selbst nach einer Zeit der Abstinenz kann man es trotzdem noch eine Zeit lang ermitteln. Die Blut-Drogentests sind aussagekräftiger und werden meist nach einem Urintest durchgeführt, wenn dieser positiv ausgefallen ist.
THC im Urin testen und ermitteln
THC wird über den Urin als THC-Carbonsäure ausgeschieden, daher wird überwiegend nach dieser Konzentration ermittelt.
Bei einem einmaligen Konsum zeigt ein THC-Teststreifen auch noch nach drei bis fünf Tagen ein positives Ergebnis an. Allerdings kann durch eine Urinprobe bei einem regelmäßigen Konsum das Cannabis bis zu 12 Wochen belegt werden.
Der Nachweis von THC in den Haaren
Wer Cannabis konsumieren möchte, während er oder sie in einem laufenden Verfahren steckt und regelmäßig eine Haarprobe zum Testen abgeben muss, sollte diese so kurz wie möglich schneiden bzw. rasieren, denn in den Haaren können die Abbauprodukte bis zu 90 Tage nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden.
Durch die relative lange Nachweisbarkeit, kann schon ein einmaliger Cannabiskonsum zum Verhängnis werden und zum Verlust des Führerscheins oder einer Geldstrafe führen.
Herausforderungen und notwendige Anpassungen in der Drogenpolitik
Die lange Nachweisbarkeit von THC stellt sowohl Freizeitkonsumenten als auch Patienten vor große Probleme. Die derzeitige Gesetzeslage, insbesondere der THC-Grenzwert im Straßenverkehr, wird von vielen als ungerecht und überholt empfunden. Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es müssen noch weiterführende Regelungen getroffen werden. Der aktuelle THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist niedrig und kann auch bei einem Konsum, der Tage zurückliegt, zu einem Führerscheinverlust führen. Die verschiedenen Arten von Drogentests, wie Blut-, Urin-, Speichel- und Haartests, haben jeweils unterschiedliche Nachweiszeiträume, wobei insbesondere der Haartest eine sehr lange Nachweisbarkeit aufweist. Es ist wichtig, dass die Nachweisbarkeit von THC differenzierter betrachtet wird und dass Personen, die fahrtauglich sind, nicht unnötig bestraft werden. Eine vernünftige Drogenpolitik sollte sowohl den Schutz der Verkehrssicherheit als auch die individuellen Rechte und Bedürfnisse der Konsumenten berücksichtigen.
Mehr lesen