
Wichtigste Erkenntnisse
- Der Konsum von Cannabis ist in Restaurants nur mit Zustimmung des Betreibers erlaubt.
- Ob drinnen oder draußen Gras konsumiert werden darf, hängt vom Hausrecht und den lokalen Rauchverboten ab.
- Die Regelungen zum Cannabiskonsum unterscheiden sich stark je nach Bundesland.
- Es gibt spezialisierte Lokale, in denen Kiffen ausdrücklich erlaubt und Teil des Konzepts ist.
- Für medizinisches Cannabis gelten Sonderrechte, dennoch sollte der Konsum vorher mit dem Wirt abgesprochen werden.
Im Zuge der Teil Legalisierung von Cannabis in Deutschland gibt es nun bestimmte Bereiche, wo du legal Cannabis rauchen kannst. Eine der häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang lautet: Darf ich eigentlich auch im Restaurant mein Gras rauchen?
Grundsätzlich gilt in der Gastro: In Gaststätten, Restaurants, Kneipen oder Clubs entscheidet der Betreiber, ob Menschen hier Marihuana konsumieren dürfen. Jedoch müssen die Betreiber sich an den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes halten. Wenn auch Bundeslandebene rauchen in einem Lokal strengstens untersagt ist, muss auch der Betreiber nach diesen Gesetzen handeln.
Es ist also möglich, dass der Konsum erlaubt ist. Jedoch können Gaststättenbetreiber auch den Konsum verbieten. Denn durch das sogenannte Hausrecht sind Gastronomen in der Lage, eigene Regeln für ihren Betrieb aufzustellen. Als Patient für medizinisches Cannabis kommt bestimmt auch hier die Frage auf: Darf ich meine Medizin in einer Gaststätte einnehmen?
In diesem Artikel erfährst du, was aktuell als Patient oder Freizeit-Kiffer erlaubt ist, welche Unterschiede es zwischen Bundesländern gibt und wo du kifferfreundliche Gastronomie findest.
Das Nichtraucherschutzgesetz und die Legalisierung von Cannabis
Das Nichtraucherschutzgesetz (1) wurde erstmals 2007 verabschiedet, um Gäste vor Passivrauch zu schützen. Es verbietet, wie der Name schon verrät, das Rauchen in vielen Gastronomiebetrieben und fällt je nach Bundesland unterschiedlich streng aus. In Bayern ist es besonders strikt, (2) während die Regelungen in Schleswig-Holstein etwas lockerer für kleine Kneipen sind.
Eigentlich bezieht sich das Gesetz auf Tabak, es wird aber oft auch auf Marihuana angewendet. Denn der Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA empfiehlt seinen Mitgliedern, den Cannabis Konsum in Innenräumen aus Rücksicht auf andere Gäste und den Nichtraucherschutz zu untersagen. Innerhalb dieses Gesetzes entscheidet am Ende immer der Betreiber durch sein Hausrecht, was erlaubt ist und was nicht. Vaporizer fallen aktuell auch noch unter das Nichtraucherschutzgesetz in Gastronomien.
Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick, über die Bundesländer, in denen Rauchen im Innenraum unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist:
Bundesland | Rauchen in Einraum Kneipen | Bedingungen | Kiffen möglich bei Zustimmung |
Schleswig-Holstein | Ja | Keine Speisen, klar gekennzeichnet, Hausrecht entscheidet | Ja, auch im Außenbereich, wenn Betreiber zustimmt und keine Spielplätze in Sicht |
Berlin | Ja | Kein Speisenverkauf, Einraum Kneipe, Hinweisschild erforderlich | Ja, auch draußen auf Terrasse oder Gehwegfläche bei Zustimmung des Betreibers |
Brandenburg | Ja | Keine Speisen, nur ein Raum, sichtbare Kennzeichnung | Ja, auch im Außenbereich, wenn der Wirt es erlaubt |
Mecklenburg Vorpommern | Ja | Kein Speisenangebot, Einraum Regelung | Ja, innen und außen möglich, abhängig vom Hausrecht |
Sachsen | Ja | Max. 75 m², keine Speisen, eindeutige Beschilderung | Ja, inklusive Außenbereich, wenn dieser zum Betrieb gehört und Wirt zustimmt |
Sachsen Anhalt | Ja | Kein Speisenverkauf, Einraum, Hinweis auf Raucherlokal | Ja, auch draußen, sofern der Außenbereich Teil des Betriebs ist |
Thüringen | Ja | Keine Speisen, Einraum Kneipe, Hinweispflicht | Ja, auch im Außenbereich mit Zustimmung des Betreibers |
Kiffen in Schleswig-Holstein: Mehr Freiheit für Gastronomen
Wie dir die Tabelle schon zeigt, gelten in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern weniger strenge Regeln, wenn es um Rauchen sowie Kiffen in Kneipen und Cannabis in Clubs geht:
- Diese Ausnahmen gelten auch für den Cannabis Konsum, sofern der Betreiber damit einverstanden ist.
- Gastronomen haben mehr Handlungsspielraum durch ihr Hausrecht, ohne gegen das Landesgesetz zu verstoßen.
- Trotzdem gilt auch hier der Kinder- und Jugendschutz, welcher den Konsum in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen oder Minderjährigen strengstens untersagt. Dies gilt auch für Patienten!
Gilt das Nichtraucherschutzgesetz auch für Terrassen und Biergärten?
In Bundesländern, in denen das Rauchen in Innenräumen grundsätzlich verboten ist, darf generell draußen im Außenbereich an den Tischen geraucht werden. (3) Dies kann auch für Gras gelten, wenn:
- Der Bereich klar als Außenbereich definiert ist, also ohne Überdachung oder geschlossene Wände.
- Die Terrasse oder der Außenbereich nicht als geschlossener Raum gilt.
- Es keine gesetzlichen Einschränkungen gibt, zum Beispiel durch örtliche Verordnungen oder Brandschutzbestimmungen.
- Rücksicht auf Nichtraucher und andere Gäste genommen wird.
- Der Betreiber als Inhaber des Hausrechts den Konsum erlaubt.
Wo ist der Cannabis Konsum bereits erlaubt?
Es gibt aktuell schon Gastronomie Betriebe, die den Cannabiskonsum erlauben. Dort kannst du zwar kein Weed legal kaufen, denn die Abgabe erfolgt nur über lizensierte Anbauvereinigungen oder als Patient über lizensierte Apotheken.
Jedoch kannst du in diesen Betrieben Zubehör wie Papers, Tips, Grinder, Snacks und Getränke erwerben. Und das Beste kommt zum Schluss: Kiffen ist vor Ort erlaubt!
Einen Überblick bietet dir auch diese Bubatzkarte für Verbotszonen und Cannabis-konsumfreundliche Lokale. Dort findest du viele Bars, Lounges, Restaurants und Clubs, in denen Kiffen erlaubt ist oder toleriert wird.
W7 Lounge in Wiesbaden
Die W7 Lounge ist ein Treffpunkt für Cannabisfreunde in Wiesbaden. Hier darfst du nicht nur dein eigenes Weed konsumieren, sondern findest auch Zubehör wie Papers, Tips und Grinder. Die entspannte Atmosphäre, moderne Einrichtung und ein kreatives Snackangebot machen die Location besonders beliebt bei Menschen, die Cannabis bewusst und gesellschaftlich genießen möchten.
Das Café befindet sich in der Rheinstraße 80, 65185 Wiesbaden, und ist täglich von 15:00 bis 02:00 Uhr geöffnet. Der Zutritt ist ab 18 Jahren gestattet, und der Konsum von Cannabis ist erlaubt, solange er im Einklang mit den örtlichen Gesetzen und Vorschriften steht.
Weinkeller Borpince in Würzburg
Im Weinkeller Borpince trifft rustikaler Charme auf Entstigmatisierung und Offenheit. Denn in der gemütlichen Atmosphäre des alten Gewölbekellers sind Cannabiskonsumenten willkommen, solange Rücksicht auf andere Gäste genommen wird. Hier ist also "Kiffen in der Bar" erlaubt.
Außerdem gibt es hier auch Zubehör und passende Getränke vor Ort. Der Betreiber setzt auf Toleranz, Kultur und Dialog statt auf Verbote.
Der Weinkeller Borpince befindet sich in der Domstraße 3, 97070 Würzburg. Der Zutritt ist ab 18 Jahren gestattet und der Konsum von Cannabis ist hier erlaubt, sofern er im Einklang mit den örtlichen Gesetzen und dem Hausrecht des Betreibers steht.
Diese beide Orte unterscheiden sich klar von klassischen Restaurants oder Kneipen, die das Kiffen lediglich erlauben. In diesen spezialisierten Lokalen ist Cannabis ein fester Bestandteil des Konzepts.
Trotzdem gelten auch hier gesetzliche Einschränkungen zum Kinder- und Jugendschutz: Kein Konsum in Sichtweite von Schulen oder Spielplätzen sowie kein Konsum durch Minderjährige!
Freizeit Cannabis und medizinisches Cannabis
Für Patienten mit medizinischem Cannabis gelten eigene Regelungen, weswegen du als Patient auch mehr Rechte beim Konsum in der Öffentlichkeit hast. Dies gilt, solange wie du eine ärztliche Verordnung vorweisen kannst und du keine Sicherheits- oder Hausrechtsbestimmungen verletzte. Auch als Patient musst du dich an die Verbotszonen und Abstandsregelungen zu Schulen, Kindergärten etc. halten und somit den Kinder- und Jugendschutz wahren.
Allerdings ist es ist immer empfehlenswert, vor dem Konsum mit dem Betreiber des Lokals Rücksprache zu halten, um Missverständnisse oder unangenehme Situationen zu vermeiden.
Fazit
Die neuen Gesetze rund um Cannabis haben viele neue Freiheiten für den Freizeitkonsumenten gebracht. Allerdings gelten nach wie vor Regelungen, auch wenn es um den Konsum im Restaurant oder Cannabis im Club geht.
Der Betreiber einer Lokalität kann selber bestimmen, ob Gras in der Kneipe oder im Restaurant gestattet ist oder nicht. Dabei gelten die Rauchgesetze der Bundesländer als Rahmen, welche gerade in Bezug zum Rauchen im Innenraum unterschiedlich streng ausgelegt werden. Es gibt bereits Lokale in Würzburg und Wiesbaden, die speziell auf Cannabisfreunde ausgerichtet sind und den Konsum ausdrücklich erlauben.
Patienten, die auf medizinisches Cannabis mit einer ärztlichen Verordnung angewiesen sind, genießen Sonderregelungen, wobei der Konsum auch dem Nichtrauchergesetz im Innenraum und dem Jugendschutzgesetz unterliegt. Außerdem ist es immer sinnvoll, den Konsum mit dem Betreiber abzusprechen, um Missverständnisse oder unangenehme Situationen vorzubeugen.
Wenn du dich an diese Regeln hältst und Rücksicht auf andere Gäste nimmst, steht einem entspannten Abend mit Joint und Drink nichts im Weg.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit. Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG).
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/bundesnichtraucherschutzgesetz.html - Die Welt. Nach Cannabis-Legalisierung: Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article251058410/Nach-Cannabis-Legalisierung-Bayern-beschliesst-Kiff-Verbot-fuer-Volksfeste-und-Biergaerten.html - Tagesspiegel. Kiffen im Biergarten: Berliner Kneipen müssen Cannabis-Umgang selber regeln.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/kiffen-in-biergarten-berliner-kneipen-mussen-cannabis-umgang-selber-regeln-11422886.html