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Cannabis Sorten Namen: Woher sie kommen und was sie aussagen können

Reihe von Cannabis-Pflanzen in schwarzen Anzuchttöpfen auf einer Gewächshausbank, jede Pflanze mit einem handgeschriebenen weißen Steckkärtchen im Boden: Blue Dream, Sour Diesel, Jack Herer, OG Kush, Amnesia Haze – dokumentarische Aufnahme in einer professionellen Medizinalcannabis-Anbauanlage

Wichtigste Erkenntnisse

10 Minuten Lesezeit
  • Cannabis Sorten Namen sind keine botanischen Bezeichnungen, sondern überwiegend Handelsbegriffe. Cannabis Sorten mit identischem Namen aus verschiedenen Quellen können manchmal genetisch kaum verwandt sein. Und selbst dieselbe Linie bleibt über Jahre der Klonvermehrung genetisch nicht eingefroren.
  • Bestehende Namen verweisen auf Aroma, Farbe, Genetik und berichtete Wirkung – oft auf Basis jahrzehntelanger Zuchterfahrung und der Erfahrung von Konsumenten und Anbauexperten. Diese Hinweise können interessant sein, sind für die konkrete Sorte aus der Apotheke aber selten verlässlich und sollten kritisch hinterfragt werden. 
  • Die Genetik heutiger Medizinalsorten stammt letztlich hauptsächlich aus der jahrzehntelangen Untergrundzucht der Pflanze während der Prohibition. Häufig ist der Name die einzige überlieferte Herkunftsinformation und wird auf dem Weg in die Apotheke gekürzt.
  • Verlässlich ist am Ende nur das Analysezertifikat der konkreten Charge und das ärztliche Gespräch, nicht der Name auf dem Etikett.

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Cannabis Sorten Namen klingen sowohl auf dem nicht-medizinischen Markt als auch in Apotheken oft nach einem Versprechen für Geruch, Aroma, genetischer Herkunft oder sogar der Wirkung. Wer in der Apotheke eine Blüte mit einem klangvollen Namen erhält, nimmt intuitiv an, dass der Name etwas über die Pflanze aussagt; manchmal stimmt das sogar. Nur lässt sich leider schwer erkennen, wann dies der Fall ist.

Für Cannabis-Handelsnamen gibt es kein allgemein verbindliches, öffentlich zugängliches Register, das jede Bezeichnung einer fest definierten Genetik zuordnet. Namen werden nach Aroma, Geruch, Optik, behaupteter Genetik, berichteter Wirkung oder aus Marketinggründen vergeben. Förmlich geschützte Pflanzensorten sind davon zu unterscheiden: Für sie bestehen Register und technische Prüfungen (1).

Wie weit Name und Biologie oft auseinanderliegen, haben Untersuchungen gezeigt. Eine Analyse von Cannabisproben fand erhebliche Abweichungen zwischen der behaupteten und der tatsächlichen Abstammung; Proben mit gleichem Namen waren genetisch teils deutlich verschieden (2).
Auch die vertraute Zweiteilung von Sorten in Sativa und Indica hilft nicht wirklich weiter. Die Begriffe „Sativa" und „Indica" beschreiben im Handel längst keine wirklich botanisch ähnlichen Produkte mehr (3).

Sortenämter gibt es – nur nicht für deine Blüte

Missverständlich wäre der Eindruck, hier fehle eine Behörde. Sortenämter existieren seit Jahrzehnten und das Bundessortenamt erteilt auf Grundlage des Sortenschutzgesetzes Sortenschutz für Pflanzen des gesamten Pflanzenreichs; auf EU-Ebene wird das System vom Gemeinschaftlichen Sortenamt verwaltet (1).

Eine Sorte muss dafür vier Bedingungen erfüllen: unterscheidbar, homogen, beständig und neu.

  • Genau daran scheitern die meisten Cannabis-Handelssorten – allerdings aus einem anderen Grund, als man vermuten könnte. Medizinische Sorten werden praktisch durchgängig vegetativ über Stecklinge (Klone) einer Mutterpflanze vermehrt, um ein einheitliches Cannabinoid- und Terpenprofil zu sichern; eine einzelne Produktionslinie kann dadurch durchaus homogen und beständig sein.
  • Was fehlt, ist etwas anderes: eine verbindliche, unabhängig geprüfte Sortendefinition und ein förmliches Registrierungsverfahren. Da derselbe Handelsname – je nach Quelle – für genetisch unterschiedliche Pflanzen stehen kann, lässt sich Unterscheidbarkeit über den Markt hinweg nicht sauber nachweisen.
  • Für Nutzhanf funktioniert das System dagegen: Zugelassene Sorten stehen im gemeinsamen Sortenkatalog der EU, und das Konsumcannabisgesetz knüpft den erlaubten landwirtschaftlichen Anbau ausdrücklich an zertifiziertes Saatgut genau dieser gelisteten Sorten.

Markenschutz gibt es ebenfalls – er garantiert aber nicht eine bestimmte Genetik

Ein Unternehmen kann von Markenschutz gebrauch machen, indem es einen Produkt- oder Vertriebsnamen als Marke eintragen lässt und Dritten die markenmäßige Benutzung untersagt. Das ist durchsetzbarer Rechtsschutz, sofern das Zeichen unterscheidungskräftig ist und keine gesetzlichen Schutzhindernisse entgegenstehen.
Geschützt wird dabei die Herkunftsfunktion des Namens, also die Zuordnung zu einem Unternehmen, nicht die biologische Identität einer Pflanze. Eine Marke kann deshalb eine Handelsbezeichnung sichern, aber keinen Nachweis dafür liefern, dass alle so bezeichneten Blüten dieselbe genetisch definierte Sorte sind (4).

Bei etablierten Cannabisnamen liegt das Problem oft gerade umgekehrt: Werden sie vom maßgeblichen Verkehr als Sorten-, Produkt- oder Szenebezeichnung verstanden, können sie für einschlägige Waren mangels Unterscheidungskraft oder wegen ihres beschreibenden Charakters nicht monopolisiert werden. Die EUIPO-Beschwerdekammer behandelte „Amnesia Haze“ 2021 unter anderem als bekannte Marihuana-Varietätsbezeichnung und verneinte daneben Unterscheidungskraft und Eintragungsfähigkeit wegen Beschreibung (5).

Der eigentliche Widerspruch lautet daher präziser: Ein im Markt geläufiger Name kann markenrechtlich als Sachangabe oder Sortenhinweis behandelt werden, obwohl für diesen Namen keine einheitliche, öffentlich zugängliche genetische Referenz existiert.

White Labeling: anderer Name, nicht zwingend andere Genetik

Zwei identische weiße Medizinalcannabis-Verpackungsbeutel nebeneinander auf grauem Untergrund: links komplett ohne Beschriftung, rechts mit dem Titel 'White Label' und leeren Feldern für Sorte, THC, CBD und Chargennummer


White Labeling verstärkt diese Entkopplung zusätzlich. Im regulierten Medizinalcannabisverkehr kann eine Blüte entlang einer erlaubten, qualitätsgesicherten Lieferkette von einem anderen Unternehmen abgepackt, gekennzeichnet und unter einer eigenen Handelsmarke vertrieben werden. Der sichtbare Produktname verweist dann vor allem auf den Vermarkter oder Vertriebspartner, nicht zwingend auf Züchter, Anbauer oder eine genetisch standardisierte Sorte. Das ist kein rechtsfreier Raum: Bei Um- oder Neuetikettierung müssen Hersteller-, Chargen- und Rückverfolgbarkeitsangaben korrekt bleiben (6).

Botanik und Marketing: zwei getrennte Welten

Die botanische Nomenklatur ist dagegen präzise geregelt, nur eben nicht für den Cannabismarkt. Nomenklatur meint dabei schlicht das feste Regelwerk, nach dem Lebewesen ihren wissenschaftlichen Namen bekommen. Sie geht auf Carl von Linné zurück, der 1753 die zweiteilige Benennung aus Gattungs- und Artnamen etablierte.

Mann von hinten mit Cannabis-Pflanze im Terrakottatopf an einer Wegkreuzung: der linke Pfad führt in einen naturbelassenen botanischen Garten mit Pflanzenbüchern und Glasgefäßen, der rechte in einen Messeeingang mit Werbebannern für 'Purple Haze' und 'OG Kush' – ein hölzerner Wegweiser zeigt 'Botanik' und 'Marketing'

Cannabis sativa L. – und was mit Indica ist

Viele moderne taxonomische Ansätze behandeln Cannabis als monotypische Gattung: Es gibt genau eine Art, Cannabis sativa L., und alles Weitere sind Unterarten oder Varietäten. Das angehängte „L." würdigt Linné als Erstbeschreiber. Ob diese Sicht abschließend ist, wird in der Fachwelt weiter diskutiert; eine polytypische Einteilung mit mehreren Arten hat ebenfalls Vertreter. Demnach wäre Cannabis Indica nicht eine zweite Art von Cannabis, sondern eine Unterart. Allerdings wurden Sativa- und Indica-Formen in den letzten Jahrzehnten so oft gekreuzt, dass moderne Sorten fast alle Hybrid Sorten sind – ihre Eigenschaften lassen sich kaum noch anhand einer reinen Indica- oder Sativa-Herkunft erklären.

Kultivare: der Teil, der uns betrifft

Sobald der Mensch züchtet, greift ein zweites Regelwerk für Kulturpflanzen. Es schreibt vor, dass Kultivare – also gezüchtete Sorten – in einfache Anführungszeichen gesetzt und nicht kursiv geschrieben werden, um sie von Wildformen abzugrenzen. Korrekt wäre also Cannabis sativa L. 'Sortenname'. In der Praxis hält sich daran fast niemand. Um dieser namentlichen Willkür entgegenzuwirken, hat sich in der Wissenschaft das Modell der Chemotypen etabliert, das die Pflanzen anhand ihrer chemischen Fingerabdrücke klassifiziert statt nach ihrem oft irreführenden Namen.

Der Chemotyp I beschreibt THC-dominante Pflanzen, während der Chemotyp II ein balanciertes Verhältnis zwischen THC und CBD aufweist und der Chemotyp III eine CBD-Dominanz markiert, bei der THC oft nur in Spuren vorhanden ist. Diese Einteilung ist für die medizinische Anwendung von einer gewissen Bedeutung, da sie die therapeutische Grundausrichtung einer Pflanze unabhängig von ihrem Fantasienamen objektiv beschreibt. Allerdings beinhaltet der Chemotyp nur begrenzte Informationen über das Wirkungsspektrum einer Sorte und sagt auch nichts zu Sensorik, Aroma, Geruch oder zu anderen Eigenschaften aus.

Willkür oder Wissen? Was Namen doch verraten könnten

„Purple" oder „Pink" im Namen einer Sorte behaupten keine Wirkung, sie beschreiben eine Beobachtung über deren botanische Eigenart und die hat möglicherweise eine handfeste chemische Grundlage. Verantwortlich sind hier z.B. Anthocyane, eine Untergruppe der Flavonoide, also jener Pflanzenfarbstoffe, die auch Heidelbeeren oder Rotkohl ihre Farbe geben. In Cannabis dominiert dabei Cyanidin-3-Rutinosid.

  • Die zugehörige Genetik ist inzwischen beschrieben: Eine Analyse verschieden gefärbter Sorten identifizierte die Gene, deren Aktivität am stärksten mit der Anthocyan-Anreicherung zusammenhängt (7). Ein Farbname verweist also auf ein reales, genetisch verankertes Merkmal – nicht auf eine Einbildung.
  • Dasselbe Prinzip gilt für Aroma- und Geruchsnamen wie „Skunk“ oder „Lemon“: Sensorische Merkmale können durchaus tragfähige Auswahlkriterien sein, weil sie häufig genau jene Inhaltsstoffe anzeigen, die pharmakologisch aktiv sind.
  • Manche Namen von Cannabissorten weisen auch auf deren mögliche Wirkungen hin, die auch medizinisch relevant sein können, so z.B. Namen wie „Laughing Buddha“ (Heiterkeit, Gelassenheit, Antistress, Konzentration) oder „Euphoria“ (Euphorie) oder „Morning Glory“ (aktivierend, energetisierend).
Goldene Laughing-Buddha-Figur im Topf einer blühenden Cannabis-Pflanze mit handgeschriebenem Sortenkärtchen 'Laughing Buddha' – im Hintergrund eine Reihe weiterer Pflanzen unter violettem LED-Licht in einer professionellen Indoor-Anbauanlage


Wenn wir uns die Benennung von traditionellen Heilpflanzen ansehen, finden wir auch dort in den Namen Hinweise auf deren Wirksamkeit. Eine systematische Auswertung von 90 Heilpflanzen, deren wissenschaftlicher oder volkstümlicher Name auf eine medizinische oder giftige Eigenschaft anspielt, verglich diese Namensbedeutung mit der ethnobotanischen Überlieferung und der Pharmakologie (8).
Bei rund 70 Prozent der Arten mit überlieferten Anwendungsdaten passte die Namensbedeutung zur traditionellen Nutzung (8).

Die Pflanze Beinwell (Symphytum officinale) zum Beispiel trägt deren Anwendungsgebiet und Wirkung im Namen, und die Richtung ging aus heutiger Sicht auf: Randomisiert-kontrollierte Studien stützen die äußerliche Anwendung des Wurzelextrakts bei Prellungen, Verstauchungen und Kniearthrose (9).

Eine Analyse der Floren Nepals, Neuseelands und der Kapregion mit rund 20.000 Arten fand, dass traditionell genutzte Heilpflanzen sich im Stammbaum auffällig häufen und verwandte Pflanzen in weit voneinander entfernten Kulturen für dieselben Anwendungsgebiete eingesetzt werden (10). Überliefertes Wissen hat also in manchen Fällen durchaus Vorhersagekraft.

Wo die Cannabis Sorten Namen herkommen: Jahrzehnte Zucht im Untergrund

Im Gegensatz zu Heilpflanzen, die eine jahrhundertelange Tradition haben, sprechen wir hier allerdings von einer Namensgebung, die in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich im Verborgenen stattfand. Die Namen kodieren zum Teil das, was Züchter und Konsumenten beobachtet haben. Über Jahrzehnte haben Tausende Anwender sensorische und körperliche Merkmale mit Effekten in Verbindung gebracht und Züchter haben danach selektiert (10,11).

Nur fehlte hier einiges, was dieses Erfahrungswissen belastbar macht. Es gab wenig Aufzeichnungen, keine Vergleichsgruppen, keine Möglichkeit, eine Behauptung zu überprüfen – und einen Schwarzmarkt, auf dem ein guter Name den Preis machte.

Aufgeschlagenes handgeschriebenes Kreuzungsjournal von 1998 mit Stammbaum-Skizzen und Zuchtnotizen auf einem Holztisch, daneben ein deutsches Analysezertifikat der PhytoAnalytik GmbH mit Cannabinoid-Werten – Gegensatz zwischen historischer Untergrundzucht und moderner pharmazeutischer Dokumentation

Von der Untergrundzucht in die Apotheke

Der entscheidende Punkt für Patienten: Die Genetik heutiger Medizinalsorten stammt ursprünglich aus genau dieser Untergrund Szene. Es gibt keine parallele, sauber dokumentierte pharmazeutische Zuchtlinie. Alle medizinischen Sorten basieren letztendlich auf diesen Zuchtlinien.

Die Linie lässt sich heute ganz gut nachzeichnen. Ab den 1970er Jahren sammelten Züchter Landrassen aus aller Welt und kreuzten sie in Kalifornien und später in den Niederlanden zu stabilisierten Hybriden (12). 1992 gründete David Watson – in der Szene als „Sam the Skunkman" bekannt – in Amsterdam die Firma HortaPharm und baute unter Lizenz des niederländischen Gesundheitsministeriums eine genetische Bibliothek auf. 1998 erhielt der Arzneimittelhersteller GW Pharmaceuticals Zugriff auf diese Sammlung; aus ihr wurden z.B. wiederum viele Sorten ausgewählt, die zu Arzneimitteln wurden (13).

Etymologische Erosion: wenn der Nachname verschwindet

Auf dem Weg vom Züchter zur Apotheke gehen Namensbestandteile verloren und mit ihnen Information. Diesen Vorgang nennen Experten auch „etymologische Erosion“.

Ein Beispiel: Der Zusatz „OG" wird in der Cannabis-Kultur häufig als Verweis auf die „Ocean-Grown"-Linie gedeutet, der ein charakteristisches Terpenprofil zugeschrieben wird. Lizenziert ein Unternehmen diese Sorte und kürzt den Namen, verschwindet der Verweis auf die genetische Linie.

Das geschieht nicht zwingend willkürlich, sondern kann einer ökonomischen und regulatorischen Logik folgen. Wer einen Namen als Marke schützen will, muss sich von Zeichen fernhalten, die für die betreffenden Waren bereits als Sorten- oder Sachangabe verstanden werden oder andere absolute Schutzhindernisse auslösen. Schutzfähigkeit und Aussagekraft können deshalb in Spannung stehen: Je stärker ein Name auf ein Unternehmen zugeschnitten wird, desto weniger verrät er unter Umständen über die Pflanze (4,5).

Genetic Drift: warum eine Sorte nie ganz dieselbe bleibt

Selbst wenn eine Sorte sauber über Stecklinge (Klone) weitervermehrt wird und nie eine Mutterpflanze verloren geht, bleibt sie genetisch nicht eingefroren. Mit jeder Klongeneration können sich zufällige somatische Mutationen anhäufen – teils spontan, teils stressbedingt durch die Vermehrung selbst. In der Szene wird dieser Vorgang oft locker „genetic drift“ genannt; biologisch handelt es sich um somaklonale Variation.

Wie stark das ins Gewicht fallen kann, hat eine Untersuchung an Cannabis-Klonen gezeigt: Über 6 bis 11 Vermehrungszyklen identifizierten die Autoren mittels Genotyping-by-Sequencing 9.405 variable Genorte in 70 Klonen, und die Zahl der Mutationen stieg mit der Zahl der Vermehrungsschritte – obwohl alle Klone gleich alt waren. 14 folgenreiche Varianten betrafen wichtige Entwicklungsgene, sechs davon sogar Gene der Cannabinoid- und Terpensynthese (14). Klonvermehrung kann also nicht nur die Einheitlichkeit, sondern auch das Wirkstoffprofil einer Linie verschieben.

Sechs Cannabis-Klone in einer Reihe auf weißem Untergrund: von links nach rechts von kräftig-grün bis vergilbt-schwach, beschriftet von 'Jack Herer 1987' bis 'Generation 11' – im Hintergrund ein verblassendes Schwarz-Weiß-Porträt des Cannabis-Aktivisten Jack Herer


Für die Namensfrage heißt das: Eine „Jack Herer“ von 1987 ist – rein genetisch betrachtet – heute keine „Jack Herer“ von 1987 mehr, selbst unter der wohlwollenden Annahme, dass immer sauber geklont wurde und nie eine Mutterlinie verloren ging. Der Name bleibt über Jahrzehnte konstant, die Pflanze dahinter nicht. Eine über lange Zeit überlieferte Wirkung kann deshalb schlicht nicht mehr zutreffen, selbst wenn sie ursprünglich einmal korrekt war. Anbauer berichten seit Langem von nachlassender Vitalität und sinkendem Wirkstoffgehalt bei sehr alten Klonlinien – ein praktischer Ausdruck desselben Phänomens.

Bestrahlung: gleiche Genetik, anderes Profil

Selbst bei identischer Genetik kann das Endprodukt anders ausfallen. Grund ist die Keimreduktion durch ionisierende Strahlung, die zur Einhaltung der mikrobiologischen Grenzwerte des Europäischen Arzneibuchs oft unumgänglich ist (15).


VerfahrenEindringtiefeBeobachtete Effekte
Gamma-BestrahlungHoch, dringt tief ins Pflanzengewebe einCannabinoide bleiben weitgehend erhalten; flüchtige Monoterpene können deutlich abnehmen (16)
ElektronenstrahlGeringer, oberflächennäherDegradationsmuster unterscheiden sich je nach Verfahren und Dosis (17)


Besonders Monoterpene, die leichten, schnell verdunstenden Duftmoleküle, reagieren laut Studien empfindlich, während die schwereren Sesquiterpene stabiler bleiben (16,17). Dadurch kann sich das Aroma einer bestrahlten Blüte von dem der unbestrahlten Ausgangspflanze unterscheiden; ob sich damit auch die Wirkung ändert, ist bislang nicht belegt.

Was daraus für dich folgt

Verlässlich ist nicht der Name, sondern die Dokumentation. Das Analysezertifikat der konkreten Charge weist die tatsächlichen Gehalte aus – bei Unklarheiten lohnt die Nachfrage in der Apotheke.

Sinnvoll ist außerdem, Hersteller, Chargennummer und Bestrahlungsstatus zu notieren, wenn eine Therapie gut funktioniert. Diese Angaben sind reproduzierbar, der Name allein ist es nicht. Der rechtliche Rahmen dafür ist inzwischen gesetzt: Das Medizinal-Cannabisgesetz regelt die Anforderungen an Qualität und Dokumentation im Medizinalcannabis-Markt (6).

Wichtig:

Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Einschätzung. Welche Ausrichtung für dich passen könnte, gehört ins ärztliche Gespräch.

Fazit

Cannabis Sorten Namen sind ein Erbe eines Marktes, der lange ohne Regeln auskam. Manche dieser Namen gehen auf Erfahrungen der Züchter und Konsumenten zurück und enthalten möglicherweise interessante und tragfähige Informationen. Allerdings: Wer sich auf sie verlässt, verlässt sich möglicherweise auch nur auf Marketingclaims, die oft nicht mehr der Realität der tatsächlichen Genetik einer Pflanze entsprechen.

Wissenschaftlich tragfähig sind zwei Ebenen: die genetische Herkunft – die sich allerdings über Jahre der Klonvermehrung verschieben kann – und der pharmazeutische Endzustand einschließlich Analyse der konkreten Charge und möglicher Bestrahlung. Erst diese Analyse der Inhaltsstoffe einer aktuellen Charge liefern letztendlich die Informationen, die eine nachvollziehbare Therapie unterstützen können. Sprich mit deinem Arzt oder Apotheker über Analysewerte, Chargeninformationen und die dokumentierte Herkunft statt dich an Sortennamen zu orientieren – das schafft eine bessere Grundlage für eine reproduzierbare Einordnung.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische Beratung. Die Anwendung von Cannabisprodukten zu therapeutischen Zwecken sollte nur in Absprache mit qualifiziertem medizinischem Fachpersonal erfolgen. Es wird keine Haftung für Schäden oder Nebenwirkungen übernommen, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen können. Weder werden Heil- oder Wirkversprechen gegeben, noch soll die Nutzung ohne ärztlichen Rat angeregt werden. Nutzer sind verpflichtet, die in ihrer Region geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und eigenverantwortlich zu handeln.

Quellen

  • Bundessortenamt (o. J.): Sortenschutz. URL: https://www.bundessortenamt.de/bsa/sorten/sortenschutz (Abgerufen am 16.07.2026)
  • Sawler, Jason et al. (2015): The Genetic Structure of Marijuana and Hemp. PLOS ONE 10(8), e0133292. DOI: https://doi.org/10.1371/journal.pone.0133292
  • McPartland, John M. (2018): Cannabis sativa and Cannabis indica versus „Sativa“ und „Indica“. In: Small, E. (Hrsg.): Cannabis sativa L. – Botany and Biotechnology. Springer, Cham, S. 101–121.
  • Markengesetz (MarkenG), §§ 8 und 14. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html; https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html
  • EUIPO, Zweite Beschwerdekammer (2021): Entscheidungen vom 05.07.2021, R 2158/2020-2 („Amnesia Haze“) und R 2160/2020-2 („Cannatonic“).
  • Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) vom 27. März 2024. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/medcang/BJNR06D0C0024.html
  • Gagalova, Kristina K. et al. (2024): Leaf pigmentation in Cannabis sativa: Characterization of anthocyanin biosynthesis in colorful Cannabis varieties. Plant Direct 8(8), e70016. DOI: https://doi.org/10.1002/pld3.70016
  • dos Santos Dantas Lima, Letícia et al. (2024): The Meaning of Plants’ Names: A New Discovering Approach to Its Medicinal and/or Toxic Properties. Evidence-Based Complementary and Alternative Medicine 2024, 6678557. DOI: https://doi.org/10.1155/2024/6678557
  • Staiger, Christiane (2012): Comfrey: A Clinical Overview. Phytotherapy Research 26(10), S. 1441–1448. DOI: https://doi.org/10.1002/ptr.4612
  • Saslis-Lagoudakis, C. Haris et al. (2012): Phylogenies reveal predictive power of traditional medicine in bioprospecting. PNAS 109(39), S. 15835–15840. DOI: https://doi.org/10.1073/pnas.1202242109
  • Leonti, Marco; Sticher, Otto; Heinrich, Michael (2002): Medicinal plants of the Popoluca, México: organoleptic properties as indigenous selection criteria. Journal of Ethnopharmacology 81(3), S. 307–315. DOI: https://doi.org/10.1016/S0378-8741(02)00078-8
  • Clarke, Robert C.; Merlin, Mark D. (2013): Cannabis: Evolution and Ethnobotany. University of California Press, Berkeley.
  • de Meijer, Etienne P. M. (2004): The breeding of Cannabis cultivars for pharmaceutical end-uses. In: Guy, Geoffrey W.; Whittle, Brian A.; Robson, Philip J. (Hrsg.): The Medicinal Uses of Cannabis and Cannabinoids. Pharmaceutical Press, London, S. 55–69.
  • Adamek, Kristian; Jones, A. Maxwell P.; Torkamaneh, Davoud (2024): Somatic Mutation Accumulations in Micropropagated Cannabis Are Proportional to the Number of Subcultures. Plants 13(14), 1910. DOI: https://doi.org/10.3390/plants13141910
  • Europäisches Arzneibuch (Ph. Eur.): Monographie Cannabisblüten (Cannabis flos). EDQM, Straßburg.
  • Hazekamp, Arno (2016): Evaluating the Effects of Gamma-Irradiation for Decontamination of Medicinal Cannabis. Frontiers in Pharmacology 7, 108. DOI: https://doi.org/10.3389/fphar.2016.00108
  • Jerushalmi, Shachaf et al. (2020): Effects of cold plasma, gamma and e-beam irradiations on reduction of fungal colony forming unit levels in medical cannabis inflorescences. Journal of Cannabis Research 2(9). DOI: https://doi.org/10.1186/s42238-020-00020-6

FAQ

Sind Cannabis Sorten Namen rechtlich geschützt?

Teilweise – aber nicht so, wie man denkt. Sortenschutz ist grundsätzlich für neue, unterscheidbare, homogene und beständige Sorten möglich; ein verbreiteter Handelsname ist aber nicht automatisch eine förmlich geschützte Sorte. Markenschutz kann einen Namen an ein Unternehmen binden, nicht an eine Genetik. Werden eingeführte Cannabisnamen für die betreffenden Waren als Sorten- oder Sachangabe verstanden, können sie an fehlender Unterscheidungskraft, Beschreibungscharakter oder weiteren Schutzhindernissen scheitern. Zwei Produkte mit gleichem Namen können daher dennoch unterschiedliche Pflanzen sein.

Bedeutet derselbe Name immer dieselbe Genetik?

Nein, der Name bedeutet nicht immer dieselbe Genetik. Genetische Untersuchungen haben wiederholt gezeigt, dass Proben mit identischer Bezeichnung erheblich voneinander abweichen können. Der Name ist kein Nachweis der Abstammung.

Bleibt eine Sorte über die Jahre genetisch gleich?

Nein, eine Sorte bleibt nicht genetisch gleich über Jahre. Auch bei sauberer Klonvermehrung häufen sich über viele Generationen zufällige, teils stressbedingte Mutationen an. In Cannabis-Klonen stieg die Zahl solcher Veränderungen mit der Zahl der Vermehrungszyklen und betraf teils sogar Gene der Cannabinoid- und Terpensynthese. Eine „Jack Herer“ von 1987 ist genetisch daher nicht mehr identisch mit der heutigen – der Name bleibt konstant, die Pflanze dahinter nicht.

Ist bestrahltes Cannabis schlechter?

Nein, bestrahltes Cannabis ist nicht direkt schlecht. Die Bestrahlung dient der mikrobiologischen Sicherheit und ist pharmazeutisch oft notwendig. Sie kann allerdings flüchtige Terpene reduzieren, was Aroma und möglicherweise das Zusammenspiel der Inhaltsstoffe beeinflusst. Belastbare klinische Vergleichsdaten am Menschen fehlen bisher.

Warum kürzen Hersteller die Namen?

Hersteller kürzen Namen meist aus Gründen des Markenschutzes oder der regulatorischen Vereinfachung. Nebeneffekt ist, dass Hinweise auf die genetische Linie verschwinden.

Woran erkenne ich, was wirklich in meiner Blüte ist?

Am Analysezertifikat der konkreten Charge erkennst du, was wirklich in deiner Blüte ist. Es weist die tatsächlichen Cannabinoid- und teils Terpengehalte aus. Frag in der Apotheke danach, wenn es dir nicht vorliegt.

Sind „Indica" und „Sativa" also bedeutungslos?

Als grobe Effektbeschreibungen sind „Indica" und „Sativa" im Marketing immer noch sehr verbreitet, botanisch aber nicht mehr haltbar. Für die Einordnung einer konkreten Blüte sind Analysewerte und Chargeninformationen aussagekräftiger als diese Etiketten.

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