
Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Erkenntnisse
- Der gewerbliche Anbau von Medizinalcannabis erfordert eine Erlaubnis nach § 4 MedCanG, die die Cannabisagentur im BfArM erteilt – eine normale Umstellung der Fruchtfolge reicht dafür nicht aus.
- Die häufig genannte Zahl von 2,6 Tonnen pro Jahr stammt aus dem historischen Ausschreibungsprogramm von 2019. Für 2025 liegen weiterhin keine veröffentlichten, konsolidierten BfArM-Daten zur tatsächlich geernteten Gesamtmenge vor; die aktuelle Evaluation geht mangels neuerer Daten weiterhin von rund 2,6 Tonnen jährlicher Inlandsproduktion aus.“
- Deutschland importierte 2025 rund 200 Tonnen medizinisches Cannabis; ein Vielfaches der historischen Inlandsproduktion, was zeigt, wie importabhängig die Versorgung weiterhin ist.
- Medizinischer Anbau nach dem MedCanG und der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis Social Clubs nach dem KCanG sind rechtlich strikt getrennte Systeme mit unterschiedlichen Behörden, Zwecken und Qualitätsanforderungen.
- Der starke Importanstieg hat die Bundesregierung bereits zu einer geplanten Verschärfung des MedCanG bewogen – ihre Verabschiedung steht Stand August 2026 noch aus.
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Medizinischer Cannabisanbau in Deutschland ist ein streng reguliertes Segment der Arzneimittelversorgung – kein Nebengeschäft, das sich einfach zur bestehenden Landwirtschaft hinzufügen lässt. Grundsätzlich unterscheidet sich der medizinische Anbau in mehreren Punkten vom privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis, etwa bei den Genehmigungsvoraussetzungen, den zulässigen Mengen und dem Grad der behördlichen Kontrolle.
Hier gehen wir tiefer: Wie viel Medizinalcannabis wächst aktuell wirklich auf deutschem Boden, welche Erlaubnis brauchst du für den gewerblichen Anbau, was unterscheidet ihn rechtlich von einer Anbauvereinigung und wohin entwickelt sich der Markt bis 2030?
Die Zahlen zeigen ein deutliches Ungleichgewicht: Deutschland importierte 2025 rund 200 Tonnen medizinisches Cannabis (1) – ein Vielfaches dessen, was hierzulande je unter staatlicher Kontrolle angebaut wurde. Genau dieses Missverhältnis treibt derzeit auch die Politik um, wie du im Abschnitt zur Marktprognose siehst.
Wie viel medizinisches Cannabis wird in Deutschland angebaut?
Eine seriöse, konsolidierte Jahreszahl für die gesamte deutsche Erntemenge gibt es öffentlich derzeit nicht. Das liegt nicht am fehlenden Kontrollsystem. Denn Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber müssen ihre Bestände dokumentieren und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich melden, welche Mengen sie angebaut und weitergegeben haben (2). Eine für jedes Kalenderjahr aufbereitete, öffentliche Erntestatistik veröffentlicht die zuständige Cannabisagentur auf ihren einschlägigen Seiten bislang aber nicht.
Deshalb hält sich hartnäckig eine andere Zahl: 2,6 Tonnen pro Jahr. Sie stammt aus dem alten staatlichen Ausschreibungsverfahren von 2019, bei dem das BfArM Verträge über insgesamt 10,4 Tonnen für vier Jahre vergab – rechnerisch also 2,6 Tonnen im Jahresdurchschnitt. Das war eine vertraglich fixierte Menge, keine laufend aktualisierte Statistik und schon gar keine heutige Obergrenze.
Seit dem 1. April 2024 hat sich die Ausgangslage grundlegend verändert. Mit dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) können Unternehmen unabhängig vom alten Vergabeverfahren eine eigene Anbauerlaubnis nach § 4 MedCanG beantragen (3). Die damaligen Vertragspartner aus 2019 bauen nach Angaben des BfArM weiterhin auf Basis ihrer alten Verträge an. Somit laufen das alte und neue System parallel.
| Jahr | Was sich zur deutschen Medizinalcannabis-Produktion belastbar sagen lässt |
| 2021 | Abgabe von Cannabis aus dem staatlich beauftragten deutschen Anbau beginnt. Ausschreibungsvolumen: 10,4 Tonnen über vier Jahre – eine Vertragsmenge, keine Produktionsquote. |
| 2022 | Von Januar bis September erwirbt die Cannabisagentur rund eine Tonne aus deutschem Anbau, während insgesamt rund 8,4 Tonnen Blüten an Apotheken geliefert werden. |
| 2023 | Das Vertragsmodell aus 2019 besteht fort. Der BfArM-Abgabepreis für Cannabis aus dem staatlichen Programm steigt von 4,30 auf 5,80 Euro pro Gramm. |
| 2024 | Mit dem MedCanG entsteht am 1. April ein neues Erlaubnisregime nach § 4 MedCanG (3) – unabhängig vom alten Vergabeverfahren. |
| 2025 | Die Importe steigen stark: rund 200 Tonnen für das Gesamtjahr (1). Gleichzeitig veröffentlicht das BfArM einen eigenen Leitfaden zur Anbauerlaubnis. |
| 2026 | Alte Verträge und neues Erlaubnismodell bestehen parallel. Der im Dezember 2025 eingebrachte Gesetzentwurf zur Korrektur der Importentwicklung ist Stand August 2026 im Bundestag weiterhin nicht verabschiedet (4,5). |
Wie stark die Nachfrage gestiegen ist, zeigt vor allem der Importmarkt. Die Einfuhr stieg im ersten Halbjahr 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent – von rund 19 auf rund 80 Tonnen (1).
Wichtig dabei:
Importmengen sind keine Verbrauchsstatistik, sie zeigen nur, wie viel ins Land kommt, nicht wie viel tatsächlich an Patientinnen und Patienten abgegeben wird.
Warum importiert Deutschland so viel?
Nach Angaben der Bundesregierung sind die gesetzlichen Verordnungen der Krankenkassen im selben Zeitraum nur im einstelligen Prozentbereich gestiegen (1). Der Importboom geht demnach nicht auf einen höheren Bedarf schwer erkrankter Kassenpatientinnen und -patienten zurück, sondern vor allem auf eine wachsende Zahl von Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern, die über telemedizinische Plattformen Privatrezepte erhalten. Genau diese Entwicklung hat die Bundesregierung 2025 dazu bewogen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des MedCanG vorzulegen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Anbau von Medizinalcannabis?

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Für den gewerblichen Anbau brauchst du eine Erlaubnis nach § 4 MedCanG (3), die von der Cannabisagentur im BfArM erteilt wird (2). Diese Erlaubnis gilt nicht pauschal für ein Unternehmen, sondern ist an eine konkrete Betriebsstätte, die vorgesehenen Tätigkeiten, den Zweck und die jeweilige Cannabisart gebunden.
Zum Antrag gehören unter anderem:
- Eine Beschreibung der Betriebsstätte und des geplanten Anbau- und Produktionsverfahrens, der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis der verantwortlichen Person.
- Ein gültiges GMP-Zertifikat (eine international anerkannte Herstellungserlaubnis für Arzneimittel) für die mit dem Anbau verbundenen Produktionsschritte, etwa die Trocknung (6).
- Für den eigentlichen Pflanzenbau kommt zusätzlich die pharmazeutische Qualitätssicherung nach den Grundsätzen der Good Agricultural and Collection Practice (GACP) hinzu – ein Regelwerk der Europäischen Arzneimittelagentur EMA für Anbau, Ernte und erste Verarbeitung pflanzlicher Ausgangsstoffe, das 2025 in überarbeiteter Fassung verabschiedet wurde (7). GACP soll sicherstellen, dass Herkunft, Verarbeitung und mögliche Verunreinigungen jeder Charge kontrollierbar bleiben.
Kann ein Landwirt einfach auf Medizinalcannabis umstellen?
Grundsätzlich ja, aber nicht durch eine gewöhnliche Umstellung der Fruchtfolge.
- Medizinisches Cannabis wird rechtlich nicht wie Weizen oder Raps behandelt, sondern als regulierter Arzneimittel-Ausgangsstoff.
- Für einen bestehenden Hof bedeutet der Einstieg deshalb meist einen grundlegenden Umbau des Geschäftsmodells: dokumentierte Qualitätsprozesse, geeignete und gesicherte Räumlichkeiten, lückenlose Rückverfolgbarkeit und eine belastbare Abnahmestrategie.
- Bei Indoor- oder kontrollierter Gewächshausproduktion können zudem erhebliche Investitionen in Beleuchtung, Klima- und Lüftungstechnik anfallen – Faktoren, die in kleinerem Maßstab auch beim privaten Indoor Anbau eine Rolle spielen.
- Für die Finanzierung solcher Investitionen kommen grundsätzlich die allgemeinen Förderkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Betracht, etwa aus den seit Juli 2026 neu strukturierten Programmbereichen "Wachstum" oder "Nachhaltigkeit" (8)
Wichtig:
Ob ein konkretes Cannabisprojekt förderfähig ist, muss aber immer vorab mit der Hausbank geklärt werden. Eine Anbauerlaubnis allein garantiert außerdem noch keinen wirtschaftlichen Absatz; wer als Landwirt einsteigen will, sollte deshalb zuerst klären, welche Rolle der Betrieb in der pharmazeutischen Lieferkette übernehmen soll, bevor größere Investitionen erfolgen.
Unterschiede im Anbau: Medizinalcannabis vs. Cannabis in Anbauvereinigungen (Social Clubs)
Biologisch handelt es sich beim Anbau von Medizinalcannabis vs. Cannabis in Anbauvereinigungen (Social Clubs) um dieselbe Pflanzenart. Rechtlich sind es aber zwei vollständig getrennte Systeme mit eignen Vorschriften. Medizinischer Anbau folgt dem MedCanG und dient der Arzneimittelversorgung; Cannabis Social Clubs bauen dagegen nach dem KCanG gemeinschaftlich und nicht-gewerblich für den Eigenkonsum ihrer Mitglieder an (9).
| Merkmal | Medizinalcannabis | Anbauvereinigung (Social Club) |
| Rechtsgrundlage | MedCanG | KCanG |
| Zweck | Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken | Gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau für Mitglieder |
| Anbauerlaubnis | Cannabisagentur im BfArM nach § 4 MedCanG | Zuständige Landesbehörde nach § 11 KCanG |
| Wirtschaftlicher Betrieb | Gewerbliche pharmazeutische Produktion möglich | Ausschließlich nicht-gewerblicher Eigenanbau, keine Gewinnverteilung |
| Qualitätssystem | Pharmazeutische Anforderungen, insbesondere GACP und GMP | Stichproben- und Untersuchungspflichten nach KCanG, kein pharmazeutischer Produktionsstandard |
| Abgabe | Über Apotheken, grundsätzlich auf ärztliche Verschreibung | Ausschließlich an eigene Mitglieder, gesetzlich begrenzt |
| Größe des Nutzerkreises | Nicht an eine feste Mitgliederzahl gebunden | Höchstens 500 Mitglieder pro Vereinigung |

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Wer eine Anbauvereinigung gründen möchte, braucht dafür eine eigene Anbaulizenz der zuständigen Landesbehörde – nicht der Cannabisagentur (9). Vereinigungen müssen regelmäßig Stichproben ihres Cannabis untersuchen und nicht weitergabefähige Ware unverzüglich vernichten (9), was zeigt, dass auch dieses System nicht anspruchslos ist. Trotzdem macht dies das Anbauclub-Cannabis dadurch rechtlich nicht zu Medizinalcannabis: Es fehlt der pharmazeutische Herstellungsstandard, und die Weitergabe erfolgt ausschließlich an Mitglieder, nicht über die Apotheke auf ärztliche Verschreibung.
Können Patienten ihr eigenes Cannabis für die Therapie daheim anbauen?
Eine eigene medizinische Anbaulizenz für Patientinnen und Patienten sieht das MedCanG nicht vor. Volljährige Patientinnen und Patienten dürfen aber dieselben Regeln des privaten Eigenanbaus nach dem KCanG nutzen wie jede andere erwachsene Person: bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig am Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt, ohne Weitergabe an Dritte (9). Wie viele Pflanzen ein Haushalt mit mehreren Erwachsenen insgesamt anbauen darf und worauf dabei sonst noch zu achten ist, hängt von der zulässigen Pflanzenzahl pro Person ab.
Entscheidend ist die rechtliche Trennung: Was du nach § 9 KCanG privat anbaust, wird dadurch nicht zu Medizinalcannabis aus kontrolliertem medizinischem Anbau. Eine Ärztin oder ein Arzt verschreibt nicht deine private Ernte aus dem Homegrow – die ärztliche Verschreibung und die Abgabe über die Apotheke bleiben für Medizinalcannabis der reguläre Weg.
Wer selbst anbauen möchte, sollte zunächst die Voraussetzungen für den Eigenanbau kennen. Je nach Platz und Vorlieben eignet sich dann entweder der Indoor-Anbau mit voller Kontrolle über die Bedingungen, der Outdoor-Grow nach natürlichem Jahreszyklus oder bei wenig Platz ein Micro Grow, bei dem die richtigen Lichtzyklen besonders wichtig sind. Mit den pharmazeutischen Produktionsvorschriften für Medizinalcannabis hat all das nichts zu tun.
Vergleich der Produktionskosten: Deutsches Medizinalcannabis vs. Importware
Eine belastbare amtliche Statistik, aus der sich ein durchschnittlicher deutscher Produktionspreis pro Gramm direkt mit dem von Importware vergleichen ließe, gibt es nicht. Der oft zitierte frühere BfArM-Abgabepreis ist dafür kein Ersatz: Er stieg 2023 von 4,30 auf 5,80 Euro pro Gramm, floss aber aus dem staatlich organisierten Vertragsprogramm und enthielt auch Aufwendungen der Cannabisagentur – kein veröffentlichter Durchschnitt der reinen Produktionskosten.
| Kostenfaktor | Produktion in Deutschland | Importiertes Medizinalcannabis |
| Anbauanlage | Investitionen in kontrollierte Umgebungen können hoch sein | Abhängig vom Produktionsland und bestehenden Anlagen |
| Energie | Beleuchtung und Klimatisierung sind bei Indoor-Anbau zentrale Kostenblöcke | Je nach Klima und Anbaumethode unterschiedlich verteilt |
| Arbeitskosten | Deutsche Personal- und Qualitätskosten fließen direkt ein | Variieren stark nach Herkunftsland |
| Qualitätssicherung | GACP- und GMP-Anforderungen (7) sind Pflicht | Entfällt nicht, nur weil im Ausland angebaut wird |
| Transport & Import | Kürzere nationale Lieferkette möglich | Internationale Logistik sowie Ein- und Ausfuhrverfahren kommen hinzu |
| Öffentlicher €/g-Wert | Kein belastbarer nationaler Durchschnitt veröffentlicht | Kein belastbarer einheitlicher Durchschnitt für alle Herkunftsländer |
Für die Wettbewerbsfähigkeit zählt am Ende der Gesamtpreis einer konform und zuverlässig lieferbaren Charge und nicht nur, was die Pflanze im Anbau unmittelbar kostet.
Was ist die Cannabisagentur des BfArM und was sind ihre Aufgaben?
Die Cannabisagentur ist die im BfArM für den medizinischen Cannabisanbau zuständige Einheit (2). Das MedCanG bestimmt, dass der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland unter staatlicher Kontrolle steht (3) – damit erfüllt Deutschland zugleich Verpflichtungen aus dem UN-Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe.
Historisch war die Cannabisagentur noch stärker unmittelbar in die Beschaffung eingebunden: Im Ausschreibungsverfahren von 2019 vergab sie Produktionsmengen an ausgewählte Unternehmen und organisierte die staatlich kontrollierte Abnahme. Seit dem MedCanG ist für neue Produzentinnen und Produzenten vor allem die Erlaubnis nach § 4 MedCanG entscheidend, die weiterhin über die Cannabisagentur läuft, während andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten grundsätzlich über die Bundesopiumstelle im BfArM bearbeitet werden (2). Das alte System ist dabei nicht vollständig verschwunden. Die 2019 geschlossenen Verträge bestehen laut BfArM neben dem neuen Erlaubnisregime weiter. Medizinisches Cannabis wird unter anderem bei chronischen Schmerzen eingesetzt.

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Marktprognose für in Deutschland produziertes Medizinalcannabis bis 2030
Bis 2030 spricht einiges für eine höhere deutsche Produktionskapazität, eine seriöse amtliche Tonnenprognose gibt es dafür aber nicht.
Für Wachstum sprechen vor allem zwei Faktoren:
- Der Einstieg ist seit April 2024 nicht mehr ausschließlich an das alte, begrenzte Ausschreibungsverfahren gebunden, und der deutsche Markt ist – gemessen an den Importen – erheblich größer geworden als zu Beginn der Inlandsproduktion.
- Gleichzeitig steht der Markt vor einer möglichen regulatorischen Korrektur. Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des MedCanG eingebracht, der Erstverschreibungen künftig an einen persönlichen Arztkontakt binden und den Versandhandel mit Cannabisblüten einschränken soll (4,5).
- Verabschiedet ist das Gesetz Stand August 2026 noch nicht. Die Koalition ist bei Details uneinig, die entscheidende Abstimmung wurde vor der Sommerpause nicht aufgerufen.
| Szenario bis 2030 | Wahrscheinliche Entwicklung |
| Geringes Wachstum | Neue Genehmigungen führen nur begrenzt zu realer Kapazität. Hohe Investitionen und preislich konkurrenzfähige Importware halten Deutschland überwiegend als Importmarkt. |
| Mittleres Wachstum | Mehrere zusätzliche deutsche Anlagen erreichen stabile pharmazeutische Produktion. Die Inlandsproduktion wächst deutlich gegenüber dem historischen Programm, Importe bleiben aber der größere Versorgungsanteil. |
| Starkes Wachstum | Investitionen in große Anlagen, verlässliche Abnahmeverträge und wettbewerbsfähige Kosten führen zu einer erheblichen Ausweitung des Inlandsanbaus, der einen relevanten Importanteil ersetzt. |
Wichtig:
Diese Szenarien sind eine redaktionelle Einordnung, keine amtliche Marktprognose. Ob daraus tatsächlich eine größere deutsche Produktionsindustrie wird, entscheidet am Ende nicht die Lizenz allein, sondern Finanzierung, Qualität, Energie- und Personalkosten, stabile Erträge, Lieferverträge – und wie sich die anstehende Gesetzesänderung auf die Nachfrageseite auswirkt.
Fazit
Deutschland baut seit 2021 Medizinalcannabis für die reguläre Versorgung an, doch die oft genannten 2,6 Tonnen pro Jahr beschreiben nur das historische Volumen des 2019 vergebenen Vertragsprogramms – nicht die heutige tatsächliche oder maximale Gesamtproduktion. Seit dem MedCanG im April 2024 können weitere Unternehmen eine eigene Anbauerlaubnis nach § 4 MedCanG erhalten, während die alten Verträge parallel weiterlaufen.
Wie viel Medizinalcannabis inzwischen tatsächlich jedes Jahr in Deutschland geerntet wird, veröffentlicht das BfArM bislang nicht als konsolidierte Jahresreihe. Vertraglich vorgesehene Mengen, genehmigte Kapazitäten, Erntemengen, Importe und Apothekenabgaben dürfen deshalb nicht miteinander verwechselt werden. Rund 200 Tonnen Importe im Jahr 2025 zeigen aber, dass der deutsche Markt eine völlig andere Größenordnung erreicht hat als zu Beginn der heimischen Produktion – und genau dieser Importboom bewegt die Politik gerade zu einer Kurskorrektur. Ob daraus bis 2030 ein größerer deutscher Produktionssektor wird, hängt vor allem davon ab, ob deutsche Betriebe pharmazeutische Qualität dauerhaft zu wettbewerbsfähigen Kosten liefern können.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Aufforderung zum Kauf oder Konsum von Cannabis dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.












