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Ist medizinisches Cannabis im Gefängnis erlaubt?

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Wichtigste Erkenntnisse

8 Minuten Lesezeit
  • Rund 80.000 Patienten erhalten medizinisches Cannabis auf Rezept (stand August 2024).
  • Es ist prinzipiell erlaubt, Cannabis als Medizin in Haft weiterzunutzen.
  • Die Versorgung erfolgt über den Sanitätsdienst der JVA oder externe Apotheken.
  • Ein eigenständiger Erwerb bleibt verboten, der Besitz ist u.U erlaubt.
  • Neue Patienten-Verordnungen während der Haftstrafe sind selten und erfordern eine umfassende Prüfung.

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Mit dem neuen MedCanG wurde die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Medizinalcannabis im Gefängnis gelegt. Denn es regelt Verschreibung, Abgabe und Qualität von Medizinalcannabis und bildet die Basis für die Umsetzung innerhalb der Justizvollzugsanstalten.

Zudem rückt der Beschluss des Kammergerichts Berlin, der Strafgefangenen den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis im Gefängnis erlaubt (1), die Frage nach einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung stärker in den Blick. Allerdings bezog sich der Beschluss auf den Privatbesitz und nicht auf verschriebenes medizinisches Cannabis, dessen Abgabe weiterhin ärztlich verordnet und durch den Sanitätsdienst der JVA organisiert werden muss.

Dieser Artikel beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen, erklärt, wie Cannabis im Vollzug an Cannabispatienten abgegeben und wie Cannabiskonsum stattfinden kann. Zudem stellt er dar, welche Erfahrungen Patienten mit medizinischem Cannabis hinter Gittern gemacht haben.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland: Das Betäubungsmittelgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz

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In Deutschland hat sich nicht nur im Bereich des Freizeitkonsums und Privatbesitzes einiges geändert. Denn seit der Teillegalisierung im April 2024 gab es auch einige Änderungen im Bereich des Medizinalcannabis, welches davor nur durch das BtMG geregelt wurde:

  • Bis 2017 gab es keine gesetzliche Grundlage für die Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Jede Verschreibung fiel streng unter das BtMG und war nur seltenen Ausnahmefallen möglich.
  • Seit 2017 galt das Cannabis als Medizin Gesetz (CAMG)(2) welchesdie Verschreibung von Cannabis als Betäubungsmittel zu medizinischen Zwecken erlaubte. Die Verschreibung erfolgte durch Ärzte, die entsprechende Erfahrungen und Zusatzqualifikationen mit Cannabis hatten, bei schwerkranken Patienten, wenn andere Therapieoptionen nicht greifen. Trotz dieser Gesetzesänderung blieb Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft, was bedeutet, dass die Verschreibung und Abgabe weiterhin unter die Regelungen des BtMG fallen.
  • Seit April 2024 gilt das Medizinal-Cannabisgesetz, welches Abläufe bei Verschreibung, Abgabe, Behandlung und Qualität von medizinischem Cannabis als Betäubungsmittel standardisiert. Dies ermöglicht nun fast allen Ärzten eine Verschreibung, wobei die Cannabistherapie nicht mehr ausschließlich schwerkranken Patienten vorbehalten ist. Die Abgabe erfolgt nach wie vor über Apotheken oder den Sanitätsdienst.

Erlaubnis im Gefängnis für Cannabis Patienten

Auf Grundlage des Medizinal-Cannabisgesetzes ist es für Patienten im Knast möglich, dass die Therapie mit medizinischem Cannabis fortgeführt wird. Dafür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Therapie muss auf Grundlage einer Diagnose bereits von einem zugelassenen Arzt verschrieben und angefangen sein.
  • Anspruch auf medizinisches Cannabis als Medikament haben in den meisten Fällen nur Patienten, die vor der Haftstrafe bereits eine Verordnung hatten.
  • Die Anstaltsleitung und der Sanitätsdienst prüfen die Umsetzung im Vollzug und müssen diese genehmigen.
  • Jede Abgabe von Cannabis auf Rezept wird genau protokolliert und erfolgt durch den Sanitätsdienst.

Erstverschreibungen im Strafvollzug sind sehr selten und erfordern eine detaillierte medizinische Untersuchung sowie die Zustimmung der Krankenkasse für die Übernahme der Kosten.

Landesunterschiede in der Justiz

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Obwohl das BtMG und auch des MedCanG bundesweit gelten, haben einzelne Länder eigene Regelungen für Kliniken und Vollzugsanstalten. Grundsätzlich gibt das BfArM zudem Informationen und Vorgaben, die für alle Einrichtungen gelten, die mit Medizinalcannabis arbeiten, einschließlich Justizvollzugsanstalten.

Diese unterliegen jedoch den Regelungen der Bundesländer und der jeweiligen JVA. In Bundesländern wie Berlin und Nordrhein-Westfalen gibt es verbindliche Vorgaben, wie das Cannabis als Medizin gelagert, dokumentiert und ausgegeben wird. In anderen Bundesländern entscheidet die jeweilige Anstaltsleitung im Einzelfall.

Wie erfolgt der Konsum im Gefängnis?

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In vielen Gefängnissen sind offene Flammen und Rauchen verboten. Daher nutzen Cannabispatienten für ihre Medikamente meist Vaporizern, die geruchsarm arbeiten und Brände ausschließen können.
Neben dem Vaporisieren sind auch folgende Einnahmeformen möglich:

  • Öl-Tinkturen oder Kapseln für jene, die nicht inhalieren können oder möchten.
  • Vorportionierte Cannabis-Blüten für einen Joint unter strenger Aufsicht. Dies passiert eher selten.

Die Dosierung und Einnahme erfolgt täglich zu festen Zeiten, wie auch das Essen oder der Hofgang, wobei die tatsächliche Einnahmeform allerdings ärztlich verordnet sein muss.

Erfahrungsberichte und Zahlen zu Cannabispatienten

Nach Angaben von Medien saßen 2024 etwa 0,1 % der 80.000 Patienten, die Cannabis therapeutisch nutzen, im Gefängnis. Fachverbände und Unternehmen kritisieren jedoch, dass bürokratische Hürden und Genehmigungspflichten den Zugang zu medizinischem Cannabis oft erheblich erschweren. Dies war bis 2024 für viele Patienten auch außerhalb des Gefängnisses Realität und in Haft ist es vermutlich nach wie vor ein Problem, was Hürden mit sich bringt. Diese Einschätzung wird durch die Aussagen der Politikerin Kirsten Kappert-Gonther unterstützt. (3)

Ein konkreter Patient im Vollzug war Alex Jähn (4). Er erhielt Cannabis auf Rezept. Grund dafür waren Folgen eines schweren Autounfalls 2001, welche ihn arbeitsunfähig und 100 % schwerbehindert machten.
Laut Medienberichten und Interviews hatte er nicht genügend Medikation, um seinen Bedarf zu decken, weshalb er 2015 eine größere Menge Cannabis aus den Niederlanden einführte. Sein Fall wurde daraufhin in den Nachrichten sehr populär, da ihm im Gefängnis zunächst seine Medikation verwehrt wurde.
Erst nach juristischen Auseinandersetzungen und öffentlicher Aufmerksamkeit wurde geklärt, ob er seine Therapie fortsetzen darf.

Sein Motiv hatte also einen medizinischen Hintergrund und zeigt, wie die fehlende Versorgung im legalen Gesundheitssystem Patienten in einen Konflikt mit dem Gesetz bringen kann. Zugleich zeigt es die rechtliche Unsicherheit, mit der Patienten im Strafvollzug bis heute zu kämpfen haben.

Ein weiterer, öffentlich bekannter, Name im Zusammenhang mit Cannabis im Strafvollzug ist Maximilian Pollux. (5) Er wurde mit 19 Jahren wegen organisierter Kriminalität und Drogenhandel verhaftet und saß fast 10 Jahre hinter Gittern.
Während seiner Haftzeit war er zwar kein Cannabispatient, jedoch berichtet er in seinem Podcast aus der Perspektive eines ehemaligen Konsumenten und Häftlings. Zudem ist er heute auch selbst Patient mit ärztlich verordnetem Cannabis und engagiert aktiv sich für Aufklärung über Drogenmissbrauch, Prävention und Resozialisierung.

Aktuelle Entwicklungen der Cannabis-Legalisierung

Im Juli 2025 präsentierte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Verordnung von Cannabis als Medizin für Patienten einschränken will. (6) Ziel sind mehr direkte Arztkontakte und ein Verbot des Versandhandels für medizinisches Cannabis, um Missbrauch zu verhindern. Diese Debatte und Aussichten dürfte aber den Alltag hinter Gittern wenig beeinflussen, da die Insassen weder die Telemedizin noch eine Versandapotheke nutzen können.

Nicht‑medizinischer Cannabis-Konsum im Gefängnis

Die Gesetzeslage über nicht medizinisches Cannabis im Gefängnis ist nicht ganz eindeutig und auch nicht schlüssig in sich. Dennoch haben wir die Eckpunkte dazu verfasst:

  • Mitarbeitende treffen umfangreiche Kontrollen, um Schwarzmarktaktivitäten zu unterbinden. Dennoch floriert der Schwarzmarkt für Cannabis in Gefängnissen, wie Fachzeitschriften berichten.
  • Das Kammergericht Berlin erlaubt den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis im Haftraum.
  • Bezug oder Beschaffung von Cannabis für nicht-medizinische Zwecke ist nicht legal geregelt.
  • Anbauvereine oder externe Lieferanten dürfen kein Cannabis an Gefangene abgeben.
  • Der Besitzbegriff im Beschluss bezieht sich auf bereits vorhandenes Cannabis, nicht auf die Möglichkeit, es zu beschaffen.
  • Konsum von Cannabis im Gefängnis ist weiterhin durch die Hausordnung geregelt.
  • Für medizinisches Cannabis erfolgt die Versorgung legal über ärztliche Verordnung, Sanitätsdienst und Apotheken.

In der Praxis bedeutet das also, dass nicht-medizinisches Cannabis im Gefängnis faktisch kaum beschafft werden kann, trotz der theoretischen Besitzregelung. Denn das Urteil des Kammergerichtes Berlin erlaubt zwar den Besitz unter bestimmten Bedingungen, jedoch untergräbt es nicht die Regeln der JVA. Außerdem schützt es auch nicht automatisch vor Konsequenzen, wenn Gras in der Zelle gefunden wird. Bei einem Verstoß kann zusätzlich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Fazit

Dank des MedCanG, können Patienten heutzutage im Knast weiterhin medizinisches Cannabis auf Rezept für ihre Therapie erhalten. Damit können sie ihre angefangene Therapie fortzuführen, wobei Erstverschreibungen im Gefängnis sehr selten sind. Bevor Patienten ihre Medizin bekommen, müssen Sanitätsdienst und Anstaltsleitung die Verschreibung des Arztes prüfen und genehmigen.
Die Umsetzung in der Praxis erweist sich für viele Patienten als nicht so leicht wie gedacht. Denn sie bringt häufig bürokratische Hürden mit sich und Patienten berichten von erschwerten Gegebenheiten, die verordnete Medizin zu erhalten. Auch Politiker und Personen der Öffentlichkeit sprechen sich lautstark über die Schwierigkeiten für die zuverlässige Versorgung hinter Gittern aus. Zudem möchten sie sich für eine Verbesserung der Zustände einsetzen.

Laut des Beschlusses des Kammergericht in Berlin am 28. Mai 2025 dürfen Gefangene bis zu 50 Gramm Cannabis in ihrem Haftraum besitzen. Der Konsum unterliegt jedoch nach wie vor der Hausordnung der JVA und ist in den meisten Fällen nicht erlaubt. Auch der Erwerb für nicht-medizinische Zwecke bleibt im Gefängnis verboten. Verstöße gegen diese Regeln können Disziplinarmaßnahmen oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Quellen:

FAQ

Ist Cannabis zu medizinischen Zwecken im Gefängnis erlaubt?

Ja. Die Fortführung einer bestehenden Therapie mit Cannabis im Gefängnis ist erlaubt, wenn die Verordnung durch einen Arzt und die Anstaltsleitung genehmigt wurde.

Wie läuft das Verfahren zur Versorgung in der Haft ab?

Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus. Der Gefängnisarzt reicht diese bei der Anstaltsleitung ein. Nach Zustimmung der Krankenkasse organisiert der Sanitätsdienst oder eine externe Apotheke die Lieferung von Cannabis an die JVA.

Wer entscheidet über die Behandlung mit Cannabis?

Die Haftanstalt prüft die medizinische Notwendigkeit in Absprache mit den behandelnden Ärzten. Wird die Behandlung abgelehnt, können Patienten den Fall vor ein Landgericht bringen.

Welche Konsumformen von Cannabis sind im Gefängnis üblich?

Üblicherweise kommen Vaporizer zum Einsatz, da Rauch und offene Flammen im Gefängnis oft untersagt sind. Kapseln, Öle oder Tinkturen sind auch möglich. In einigen Anstalten sind auch vorportionierte Cannabis-Blüten erlaubt.

Was passiert bei unerlaubtem Konsum von Cannabis im Gefängnis?

Jede Art von Cannabis ohne Verordnung gilt als illegal und führt zu Disziplinarmaßnahmen oder weiteren Strafverfahren. Die Beschlagnahme von Cannabis im Gefängnis kann zudem zu Zellentrennungen führen.

Darf man im Gefängnis kiffen?

Nein, das Rauchen von einem Joint oder anderen Substanzen ist in den meisten Haftanstalten verboten. Cannabispatienten nutzen daher meist Vaporizer, die geruchsarm sind und keine offenen Flammen erzeugen.

Ist der Anbau von Cannabis im Gefängnis legal?

Nein, der Anbau von Cannabis ist im Strafvollzug nicht erlaubt. Auch medizinische Cannabispatienten dürfen ihre Pflanzen nicht selbst anbauen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis im Gefängnis?

Grundsätzlich können gesetzliche Krankenkassen die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Bei inhaftierten Patienten hängt die Übernahme der Kosten von der Zustimmung der Haftanstalt und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Profilbild

Cristina ist eine leidenschaftliche Copywriterin, die sich besonders in der Cannabis-Industrie engagiert. Ihre Begeisterung für abwechslungsreiche Projekte ermöglicht es ihr, innovative Ideen in verschiedenen Bereichen umzusetzen. Besonders liegt ihr daran, das Bewusstsein für die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten von Cannabis zu stärken. Durch fundiertes Wissen und die Fähigkeit, komplexe Themen verständlich zu vermitteln, bringt Cristina frischen Wind in die Branche.

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